Einspruch stattgegeben: FWK im Landespokal-Viertelfinale

Das Sportgericht des Bayrischen Fußball-Verbandes (BFV) hat dem Einspruch der Würzburger Kickers gegen die Spielwertung der Landespokal-Partie beim 1. FC Schweinfurt 05 am Donnerstag stattgegeben. Damit stehen die Kickers nun trotz der sportlichen Niederlage im Viertelfinale des bayrischen Landespokals.

Knackpunkt U23-Regel

Mit 1:3 mussten sich die Kickers vor einer Woche beim Regionalligisten geschlagen geben, legten zwei Tage später jedoch Einspruch gegen die Spielwertung ein. Der Hintergrund: Statt der in der Spielordnung festgelegten erforderliche Anzahl von vier Spielern, die am 1. Juli 2018 das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, standen beim 1. FC Schweinfurt mit David Paulus, Abwehrspieler Gianluca Lo Scrudato und Mittelfeldspieler Vincent Waigand (alle 22 Jahre alt) lediglich drei Spieler im 18er-Kader, die die U23-Regel erfüllten. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens gab der BFV den Kickers Recht. Demnach gelte es "unstrittig als erwiesen", dass der Viertligist die U23-Regel missachtet hatte.

Erfolg am grünen Tisch

Die Folge: Am grünen Tisch hat das Sportgericht die Partie mit 2:0 für die Würzburger Kickers gewertet, die entsprechend der Regularien nun anstelle des 1. FC Schweinfurt im Landespokal-Viertelfinale stehen und dort auswärts auf den FV Illertissen treffen. Ein Termin steht noch nicht fest. Klar ist nur: Am Regelspieltag, dem 3. Oktober, wird die Partie nicht stattfinden können, da die Kickers am 1. Oktober bereits in der 3. Liga gegen den TSV 1860 München gefordert sind.

Eine Neuauslosung der Viertelfinal-Begegnungen sei unterdessen nicht erforderlich, "da sich durch die sportgerichtliche Entscheidung erkennbar keine Nachteile für die noch am Pokalwettbewerb beteiligten anderen Vereine ergeben", so der BFV. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, zudem muss Schweinfurt eine Geldstrafe in Höhe von 250 Euro zahlen und die Verfahrenskosten in Höhe von 51 Euro tragen.

Sauer begrüßt Entscheidung

FWK-Vorstandsvorsitzender Daniel Sauer begrüßt die Entscheidung des BFV in einer ersten Redaktion, "denn uns ging es auch darum, die Förderung der Nachwuchsarbeit in den Klubs nicht zu unterhöhlen." Ein Verstoß der U23-Regel dürfe nicht bagatellisiert, so Sauer weiter, und müsse entsprechend restriktiv sanktioniert werden." Doch auch wenn die Teilnahme des FWK am Viertelfinale nunmehr eine Konsequenz daraus sei, "ist uns bewusst, dass uns sportlich ein Weiterkommen nicht zugestanden hätte", weiß Sauer.

Beim 1. FC Schweinfurt ist die Enttäuschung über das Landespokal-Aus am grünes Tisch derweil groß: "Es ist natürlich unglaublich bitter, dass wir nach der Freude über den sportlichen Erfolg nun am Grünen Tisch ausscheiden", sagt FC-05-Vorsitzender Markus Wolf und betont: "Wir wollen uns jetzt, so wie es ursprünglich als Saisonziel vorgesehen war, über die Regionalliga als beste Nicht-Profireserve für den DFB-Pokal qualifizieren."

   
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