Wegen Vorfällen: SCP-Fans müssen Einschnitte hinnehmen

Im Vorfeld der anstehenden Drittliga-Saison hat der SC Preußen Münster einen Maßnahmenkatalog veröffentlicht. Dazu wurde der Verein als Hausrechtsinhaber des städtischen Preußenstadions in der Spielzeit 2014/2015 durch Vertreter des Arbeitskreises Stadionsicherheit aufgefordert. Wie der Verein mitteilt, sei dieser Schritt erst wegen der "wiederholten Verstöße gegen die Stadionordnung in der vergangenen Saison und den damit zusammenhängenden Missachtungen der Auflagen aus dem nochmals überarbeiteten Sicherheits-und Brandschutzkonzept" erforderlich geworden. Im neuen Maßnahmenkatalog ist nun unter anderem geregelt, dass Fans, die Fahnen ab einer Stocklänge von zwei Metern mit ins Stadion nehmen wollen, einen Fahnenpass beantragen müssen. "Dieser ist auch für sämtliche Fahnen und Banner, die im Stadion an Zäunen, Wellenbrechern oder anderen festen Bauten angebracht werden sollen, erforderlich", informiert der Verein. Die in deutschen Stadien beliebten Doppelhalter sind ab sofort verboten. Auch die Durchführung von Choreographien muss "in einem angemessenen Zeitrahmen über die Fanbeauftragten beziehungsweise das Fanprojekt beim Sicherheitsbeauftragten angemeldet werden, um eine mögliche Durchführung frühzeitig zu prüfen."

FOTO: Sven Wundrig

   

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