DFB lehnt Einspruch des FC Carl Zeiss Jena erneut ab

Erneute Niederlage für den FC Carl Zeiss Jena beim DFB: Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Einspruch der Thüringer gegen eine Geldstrafe in Höhe von 24.900 Euro am Montag wie erwartet zurückgewiesen.

DFB hält an Strafe fest

"Der DFB möchte uns für einen Vorfall bestrafen, den Personen in unserer Veranstaltungsstätte verursacht haben. Wie üblich haben wir alles in unserer Macht stehende getan, um das Abbrennen von Pyrotechnik zu verhindern, hatten jedoch keine Möglichkeit, dieses Fehlverhalten zu unterbinden", hatte Geschäftsführer Chris Förster den Einspruch begründet und auf den Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld" gepocht. Demnach müsse ein eigenes Verschulden vorliegen, um letztlich zu einer Strafe verurteilt zu werden.

Oskar Riedmeyer, der die Sitzung am Montag als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts leitete, sah das jedoch anders: "Im Berufungsverfahren haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, was die Vorfälle an sich betrifft." Stattdessen habe der DFB festgestellt, dass der Verein weitere Schritte hätte unternehmen können, um Vorkommnisse dieser Art zu verhindern. "So gab es beispielsweise keine verbindlichen Absprachen mit den Fanbeauftragten und auch keine wirksame Kontrolle des im Stadion befindlichen Fanprojekts", begründete Riedmeyer.

Teure Pyroshow gegen Union

Allein 20.500 Euro werden für das Abbrennen von Pyrotechnik beim DFB-Pokalspiel gegen Union Berlin fällig. Vor und während der Partie hat der DFB insgesamt 47 pyrotechnische Gegenstände gezählt, die Fans in der Südkurve im Rahmen einer Pyroshow im südamerikanisches Stil und eines Feuerwerks abbrannten. Außerdem wurden in der zweiten Halbzeit drei Papierrollen in Richtung des Schiedsrichterassistenten geworfen.

Die restliche Summe setzt sich aus den Strafen für das Abbrennen von Pyrotechnik beim Spiel gegen Sonnenhof Großaspach (3.500 Euro) und das Werfen von drei Gegenständen beim Spiel in Braunschweig (900 Euro) zusammen.

Zieht der FCC vor das Schiedsgericht?

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, der FCC kann innerhalb einer Woche erneut Einspruch einlegen und damit eine Verhandlung vor dem Ständigen Schiedsgericht beantragen. Es wäre das erste Mal, das ein Drittligist aufgrund einer Pyrostrafe diesen Weg gehen würde. In letzter Instanz wäre auch noch der Gang vor ein ordentliches Gericht möglich.

In der Strafentabelle belegt der FCC mit einer Gesamtstrafe von 26.900 Euro in dieser Saison derzeit den zweiten Platz. Zusätzlich geahndet wurden rassistischen Rufe gegen HFC-Spieler Braydon Manu (2.000 Euro), was die Thüringer bereits akzeptierten. Die Strafen für die Vorfälle beim Spiel gegen Rostock und die Pyroshow in München stehen indes noch aus.

   
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