"Neue Sachverhalte": DFB-Bundesgericht vertagt Aalen-Urteil

Nimmt der Deutsche Fußball-Bund (DFB) den Punktabzug gegen den VfR Aalen zurück oder bleibt das Urteil bestehen? Nach der Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht am Mittwochvormittag sieht der Verband "weiteren Beratungsbedarf" und hat die Urteilsverkündung auf Donnerstag, den 4. Mai um 11 Uhr vertagt.

Neue Sachverhalte vorgetragen

In einer DFB-Mitteilung erklärt Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Sitzung leitete: "Beide Seiten haben in dieser rechtlich schwierigen und komplexen Angelegenheit bis zuletzt neue Sachverhalte vorgetragen. Das Bundesgericht hat deshalb nicht sofort eine Entscheidung getroffen, sondern sieht weiteren Beratungsbedarf bis zur Urteilsverkündung." Rund zweieinhalb Stunden lang hatte der VfR am Mittwoch seine Sicht der Dinge im Hinblick auf den am 14. Februar gestellten Insolvenzantrag dargestellt. Die genauen Hintergründe, etwa wie der VfR Aalen den Einspruch begründet, sind allerdings weiterhin unbekannt. In den vergangenen Wochen hatten Spielausschuss und Präsidium des DFB den Punktabzug gemäß Paragraf 6 der Spielordnung jeweils bestätigt – daraufhin zog der VfR vor das DFB-Bundesgericht. Nun heißt es Warten. Weist das Bundesgericht den Einspruch ebenfalls zurück, könnte der VfR noch vor das Ständige Schiedsgericht und in letzter Instanz vor ein staatliches Gericht ziehen.

Liquidität bis Saisonende gesichert

Mit dem Insolvenzverfahren, das Anfang April eröffnet worden ist, will sich der VfR Aalen von finanziellen Altlasten aus früheren Zeiten befreien Insgesamt drücken den Verein 3,6 Millionen Euro Schulden, zusätzlich droht eine Steuernachzahlung in Höhe von bis zu 500.000 Euro. Da sich der VfR Aalen aus eigener Kraft nicht mehr von dieser Schuldenlast befreien kann, entschieden sich die Verantwortlichen dafür, mit dem Insolvenzantrag die Notbremse zu ziehen. Die Liquidität des VfR – entscheidendes Kriterium für die Zulassung zur 3. Liga – ist nach DFB-Angaben indes aber bis zum Saisonende gesichert. Dies hatte der DFB im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Saison festgestellt.

Fünfter ohne Punktabzug

Den Neun-Punkte-Abzug eingerechnet, steht der frühere Zweitligist mit 44 Punkten auf dem 13. Platz, ohne den Abzug würde die Vollmann-Elf als Tabellenfünfter im Aufstiegskampf mitmischen. Denn trotz des laufenden Insolvenzverfahrens ist der VfR Aalen aufstiegsberechtigt und hat, nachdem zum 1. März fristgerecht eine Lizenz für die 2. Liga beantragt worden war, bereits eine erste positive Rückmeldung seitens der DFL erhalten.

[box type="info"]Weiterlesen: Der schwebende Punktabzug und seine Folge[/box]

 

   

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