Insolvenzverfahren des VfR Aalen ist eröffnet

Jetzt ist es offiziell: Das Insolvenzverfahren des VfR Aalen ist eröffnet. Wie die "Schwäbische Post" berichtet, können alle Gläubiger ihre Forderungen gegenüber dem Verein nun bis zum 5. Mai geltend machen.

Punktabzug statt Zwangsabstieg

"Der Insolvenzplan wurde gemeinsam mit dem Gutachten zur wirtschaftlichen Situation des Vereins durch den Insolvenzverwalter beim Amtsgericht eingereicht", berichtet ein Sprecher von Insolvenzverwalter Dr. Holger Leichtle gegenüber der Zeitung. Demnach sei der Spielbetrieb "inklusive der drei bis zum Saisonende 2016/17 ausstehenden Gehaltszahlungen an die VfR-Spieler und sonstige Angestellte des Drittligisten gesichert". Bis zum Saisonende soll das Insolvenzverfahren beendet werden, sodass der VfR ohne Altlasten in die neue Saison gehen kann.

Noch vor drei Jahren hätte der VfR Aalen aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens während der laufenden Saison als erster Absteiger festgestanden, nun wurde der Verein von der Ostalb gemäß der am 1. Juli 2014 geänderten DFB-Spielordnung lediglich mit einem Abzug von neun Punkten bestraft. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht, da der VfR Aalen Einspruch beim DFB-Präsidium eingelegt hat. Wann der Abzug endgültig wird, ist noch offen.

3,6 Millionen Euro Schulden

Der VfR Aalen hat am 14. Februar Insolvenz angemeldet, um sich von finanziellen Altlasten aus früheren Zeiten zu befreien. Insgesamt drücken den VfR 3,6 Millionen Euro Schulden, zusätzlich droht eine Steuernachzahlung in Höhe von bis zu 500.000 Euro. Da sich der VfR Aalen aus eigener Kraft nicht mehr von dieser Schuldenlast befreien kann, entschieden sich die Verantwortlichen dafür, mit dem Insolvenzantrag die Notbremse zu ziehen. Die Abwendung der Insolvenz war in der vergangenen Woche gescheitert. 

   

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