Fragen und Antworten zur Lage beim Chemnitzer FC

Am Montagabend scheiterte im Rahmen der Mitgliederversammlung des Chemnitzer FC die Wahl eines neuen Aufsichtsrates. Der Verein steht damit auch ohne einen handlungsfähigen Vorstand da. Was bedeutet die geplatzte Wahl für den Verein und wie geht es weiter? liga3-online.de hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Warum ist die Wahl des Aufsichtsrates gescheitert?

Am vergangenen Donnerstag verständigten sich Notvorstand, Fußball-GmbH und Ehrenrat auf eine gemeinsame Wahlliste. Diese bestand aus sieben Personen. Doch der Wahlvorschlag erhielt im Rahmen der Mitgliederversammlung nicht die nötige einfache Mehrheit: Von 674 stimmberechtigten Mitgliedern stimmten nur 237 dafür – 343 lehnten die Liste ab.

Es kam daraufhin zu Einzelwahlen der entsprechenden Personen. Annette Neuerburg (480 Stimmen), Timo Kermer (309), Norman Löster (502), Knut Müller (407) erhielten nach "MDR"-Angaben die notwendigen Stimmen, Katrin Johst (187) und Doreen Pfeifer (215) wurden derweil abgelehnt. Johst und Pfeifer galten dabei als von Insolvenzverwalter Klaus Siemon unterstützte Kandidaten. Der fünfte mögliche Aufsichtsrat Olaf Pönisch (einer von vier Gesellschaftern der CFC Fußball GmbH) zog seine Kandidatur nach der Ablehnung der Liste zurück: "Ich habe vorher gesagt, ich stehe nur für die Liste zur Verfügung", sagte der Unternehmer nach "dpa"-Angaben. Die Wahl des Aufsichtsrates war damit gescheitert, da das Gremium laut Satzung aus mindestens fünf Mitgliedern bestehen muss.

Ist der Verein nach der geplatzten Wahl noch handlungsfähig?

Aufgrund der fehlgeschlagenen Wahl eines neuen Aufsichtsrats steht der CFC ohne Vorstand da. Denn: Diesen sollte der neue Aufsichtsrat eigentlich wählen. Darüber hinaus ist auch der seit Mai amtierende Notvorstand nicht handlungsfähig, da Andreas Georgi seinen Rücktritt aus diesem erklärt hatte. Das eigentlich dreiköpfige Gremium besteht derzeit also nur noch aus Annette Neuerburg und Frank Sorge, deren Amtszeit jeweils Ende August endet.

Die Vereinsgremien sind damit nicht handlungsfähig. Die GmbH ist davon nicht direkt betroffen. Allerdings sieht sich diese nach "dpa"-Angaben seit der Trauerzeremonie für einen rechtsextremen Fan im März massiven Problemen im Bereich Sponsoring ausgesetzt. Darüber hinaus hatten der "Freien Presse" zufolge mehrere Gesellschafter im Falle einer scheiternden Aufsichtsratswahl angekündigt, ihr Sponsoring zu beenden.

Wie geht es jetzt weiter?

Diese Frage ist derzeit völlig offen. Unmittelbar wird sich die Versammlung nicht auf den Verein auswirken, denn das Insolvenzverfahren ist von der Mitgliederversammlung nicht direkt betroffen.

Allerdings ist der Verein aktuell führungslos. Nach Angaben der "Freien Presse" müsste das Amtsgericht, das den Notvorstand bestellt hatte, die Fristen der Notvorstands-Mitglieder verlängern, um eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen. Dies könne allerdings einige Wochen oder Monate dauern. Eine andere Möglichkeit wäre dem "MDR" zufolge, dass das Amtsgericht einen neuen Notvorstand bestellt, der das Prozedere erneut einleitet. Durch den Ehrenrat müsste erneut eine Liste für den Aufsichtsrat erstellt werden, der wiederum einen neuen Vorstand bestimmen könnte. Ob dieser Vorgang in einem weiteren Durchlauf erfolgreicher von statten gehen würde, ist allerdings offen.

Derweil hat das Oberlandesgericht Dresden beschlossen, dass Insolvenzverwalter Klaus Siemon als Einziger die Interessen des CFC e.V. in der CFC-Fußball-GmbH vertreten darf – das berichtet die "Bild". Damit kann der 60-Jährige nun wieder Anteile der Fußball-GmbH veräußern.

Droht die Liquidation des Vereins?

Möglicherweise, aber nicht unmittelbar. Siemon, der bei der Mitgliederversammlung nicht anwesend war, soll bei einer Ablehnung der gemeinsamen Liste mit der Liquidation des Vereins gedroht haben. Schon im Vorfeld gab es Streitigkeiten um die Wahlliste, einen ersten Vorschlag hatte Siemon mit der Begründung abgelehnt, mehr Gesellschafter der CFC GmbH im Gremium haben zu wollen. Da nun aber auch die durch den Kompromiss von Notvorstand, GmbH und Ehrenrat gestellte Liste abgelehnt wurde, ist es nicht auszuschließen, dass Siemon seine Ankündigung wahr macht.

Sofort geht das nach "MDR"-Angaben allerdings nicht. Siemon müsse demnach auf Basis seines Insolvenzplans weiterarbeiten. Eine Liquidation sei nur möglich, wenn die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Nach aktuellem Stand hat Siemon eine Masseunzulänglichkeit angemeldet, was ausdrückt, dass dem Verein auf absehbare Zeit die Mittel ausgehen könnten. Dieser "absehbare" Zeitraum beträgt allerdings mindestens ein halbes Jahr. Die nächstdringlichere Stufe wäre die sogenannte "Massearmut", die bestünde, wenn die Ausgaben nicht mehr gedeckt wären. Dann könnte eine Liquidation nach vier bis sechs Wochen stattfinden – die Bewertung dieses Vorgangs obliege allerdings dem Amtsgericht: "Die Einstellung des Verfahrens ist immer Sache des Gerichts. Der Insolvenzverwalter, als derjenige, der die Liquiditätsplanung betreibt, zeigt bei Gericht an, dass die Mittel nicht mehr ausreichen, um das Verfahren fortzuführen", erklärt Professor Stephan Madaus, der an der Universität Halle/S. für Insolvenzrecht zuständig ist, gegenüber dem Sender. Frank Sorge aus dem Notvorstand geht aber bereits von einer Liquidierung aus, wie er bei "Tag24" sagte: "Darauf gebe ich Brief und Siegel."

Was würde eine Liquidation für die Lizenz bedeuten?

Dieser Schritt würde die Löschung aus dem Vereinsregister bedeuten. Die Lizenz für die kommende Drittliga-Saison wäre in Gefahr. "Mit Auflösung oder Verlust der Rechtsfähigkeit des Muttervereins verliert die Tochtergesellschaft ihr Antragsrecht für eine Zulassung für die folgende Spielzeit", heißt es im DFB-Statut: "Eine bereits erteilte Zulassung erlischt mit dem Ablauf des Spieljahres, für das sie erteilt worden ist. Eine neue Zulassung wird nicht erteilt."

Im Falle einer Liquidation würde der CFC – auch bei sportlichem Klassenerhalt – keine Zulassung für die neue Saison erhalten. Damit stünde der Aufsteiger als erster Absteiger fest. Es sei denn, ein neugegründeter Verein oder gar ein Investor übernimmt die Anteile an der GmbH. Inwiefern das möglich ist, steht aber nicht fest. Die aktuelle Spielzeit ist in jedem Fall nicht gefährdet, denn die vor der Saison erteilte Zulassung gilt bis zum Ende der Serie, selbst im Falle einer Auflösung des Vereins.

   
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