Entscheidung: DFB weist Lotte-Einspruch erneut zurück

Die Entscheidung ist gefallen: Nach rund zwei Stunden Verhandlungszeit hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) auch nach der mündlichen Verhandlung den Einspruch des Regionalligisten Sportfreunde Lotte gegen die Spielwertung der Regionalliga-Partie zwischen Rot-Weiss Essen und Borussia Dortmund II als unzulässig zurückgewiesen. Bereits vor einer Woche entschied das DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren, dem Protest der Sportfreunde Lotte gegen die Spielwertung des angeblich manipulierten Regionalligaspiels nicht stattzugeben.

Einzelrichter entschied bereits gegen Lotte

Bereits am 25. Mai gab es eine Entscheidung des DFB-Sportgerichts im Einzelrichterverfahren bezüglich einer Nicht-Wertung der Regionalliga-Partie Rot-Weiss Essen – Borussia Dortmund II. Damals hatte der Richter den Protest der Sportfreunde Lotte abgewiesen, die Sportfreunde gingen aber in Berufung. Nach wie vor klammern sie sich an den letzten Strohhalm, um am “Grünen Tisch” doch noch als 21. Team auf den Drittliga-Zug aufzuspringen. Sportfreunde-Obmann Manfred Wilke gab sich vor der heutigen mündlichen Verhandlung gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" zuversichtlich: "Wir fahren mit einem guten Gefühl nach Frankfurt und hoffen auf eine positive Entscheidung." Bei dem Verfahren geht es um einen Wettskandal um drei Spieler von Rot-Weiss Essen, die vor dem Regionalliga-Spiel gegen den späteren Drittliga-Aufsteiger Borussia Dortmund II gegen ihr eigenes Team gewettet haben und das Spiel am Ende mit 0:4 verloren ging. Die Sportfreunde hatten ihren Einspruch damit begründet, dass der DFB-Kontrollausschuss ein Ermittlungsverfahren gegen diese drei Essener Spieler eingeleitet hatte.

Sportfreunde können vor das Bundesgericht ziehen

Nach einer rund zweistündigen mündlichen Verhandlung folgte das DFB-Sportgericht in Frankfurt dem Urteil des Einzelrichters vom 25. Mai. Richter Stephan Oberholz sagte auf der offiziellen Homepage des DFB zur Urteilsbegründung: "Der Einspruch wurde nicht fristgerecht spätestens zwei Tage nach dem Spiel eingelegt, sondern erst am 21. Mai. Ungeachtet dessen fehlt auch das Einspruchsrecht des Vereins als Nicht-Beteiligter des Spiels. Und für eine Spielmanipulation liegen ohnehin keine Anhaltspunkte vor." Gegen das Urteil können die Sportfreunde Lotte bis Montag um 24.00 Uhr in Berufung gehen, um so vor das DFB-Bundesgericht zu ziehen. Gegenüber "Reviersport online" kündigte Lotte-Obmann Wilke bereits weitere rechtliche Schritte gegen die Essener an: "Wir werden eine zivilrechtliche Strafanzeige gegen die drei Spieler stellen. Es geht hier nicht um eine Bestrafung. Aber diese Leute sollten mal in den Spiegel schauen. So etwas schadet unserem Sport."

FOTO: Flohre Fotografie

   

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