DFB verhandelt Hansa-Einspruch am 23. Januar 2020

Nachdem der F.C. Hansa Rostock gegen zwei Urteile des DFB-Sportgerichts Einspruch eingelegt hat, steht mit dem 23. Januar nun der Termin für die Verhandlung fest.

Weniger Rauchfackeln gezündet?

Konkret geht es um die 45.925 Euro für die Pyroshow bei der Partie in Mannheim sowie um die 7.100 Euro für die Vorfälle beim Jena-Spiel – insgesamt also 53.025 Euro. Beim Mannheim-Urteil stört sich der F.C. Hansa an der durch den DFB ermittelten Anzahl von mindestens 40 Rauchfackeln und mindestens 30 Raketen. "Nach unserer Zählung waren das deutlich weniger", begründete  Hansa-Vorstandsvorsitzender Robert Marien gegenüber liga3-online.de. Auch die Spielunterbrechung sei noch zu klären. Der Hintergrund: Zeitgleich zur Pyroshow im Gästeblock qualmte es auch im Mannheimer Block. Dass die Partie für zwei Minuten unterbrochen werden musste, lastete der DFB pauschal beiden Vereinen an. Allerdings sei der Rauch aus dem Hansa-Block aufgrund der offenen Stadionecken schneller abgezogen, meint Marien und hofft, dass sich allein dadurch die Geldstrafe reduziert.

Rassistischer Gesang auf dem Prüfstand

Bei der Strafe für die Vorfälle in Jena sind der Kogge die 5.000 Euro, die für das Anstimmen eines rassistischen Fangesangs aus der Gesamtstrafe von 7.100 Euro heraus fällig werden, ein Dorn im Auge. Zwar bestätigte Marien, dass der entsprechende Gesang ("Zick, zack, Zigeuner Pack") tatsächlich angestimmt wurde, allerdings nur von "zwei, drei Leuten". Viele anderen Anhänger sollen den Gesang sofort unterbunden haben, berichtet der Hansa-Boss. Geleitet wird die Sitzung am 23. Januar von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. In der Strafentabelle belegt Hansa mit 92.075 Euro in dieser Saison den ersten Platz.

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