DFB verhandelt Hansa-Einspruch am 12. April

Nachdem der F.C. Hansa Rostock in der vergangenen Woche Einspruch gegen die verhängte Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro eingelegt hat, wird es am 12. April ab 12:30 Uhr zu einer Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht kommen – das teilte der Verband am Freitag mit.

Erfolgsaussichten ungewiss

Mit dem Urteil ahndete der DFB das Verhalten der Hansa-Fans bei den Spielen in Halle (1. Dezember) und gegen Lotte (16. Dezember), als jeweils Pyrotechnik gezündet worden war. Bei der Partie in Halle musste das Spiel zu Beginn der zweiten Halbzeit sogar für drei Minuten unterbrochen werden. Hansa hofft nun, eine Reduzierung der Geldstrafe erwirken zu können. Die Erfolgsaussichten sind allerdings ungewiss. Erst vor knapp einer Woche zündeten Rostocker Anhänger beim Spiel in Zwickau erneut Pyrotechnik, was ebenfalls eine Geldstrafe nach sich ziehen wird.

Spitzenreiter der Strafentabelle

Bleibt es bei dem ausgesprochenen Urteil, belegt Hansa mit einer Gesamtstrafe von 50.500 Euro in dieser Saison den Spitzenplatz der Strafentabelle – die Pyroshow in Zwickau noch nicht mit eingerechnet. Seit 2013 musste Hansa 173.500 Euro für das Fehlverhalten seiner Anhänger an den DFB zahlen – so viel wie kein anderer Drittligist in diesem Zeitraum

   
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