Weiter keine Einigung zwischen Kientz und dem Waldhof
In die Causa Jochen Kientz und dessen Ex-Arbeitgeber SV Waldhof Mannheim kommt weiterhin keine Ruhe. Wie der "Mannheimer Morgen" berichtet, ist das Güterichter-Verfahren zwischen beiden Parteien gescheitert, sodass der arbeitsrechtliche Streit nun wieder vor dem Gericht landet.
Wiedersehen vor Gericht
Das Bestreben war zumindest da, funktioniert hat es aber nicht: Es wird keine außergerichtliche Einigung zwischen dem 49-Jährigen und den Waldhöfern geben. Das Verfahren geht wieder vor die 4. Kammer des Mannheimer Arbeitsgerichts. Dort sehen sich beide Seiten wohl am 24. April wieder. "Es fehlte einfach an den Grundlagen für eine Verständigung", meint Christoph Schickhardt, der Anwalt des Ex-Managers, auf Anfrage der Zeitung. Wie der Jurist erklärte, gäbe es noch immer keine schriftliche Begründung, weshalb Kientz am 3. November fristlos gekündet worden war. Auch im Güterichterverfahren gab es diesbezüglich keine Angaben. Was die Sache zum Scheitern brachte.
Bernd Beetz, Präsident des SVW, hatte Kientz damals in einem Interview beim Vereins-TV vorgeworfen, einen positiven Corona-Test vertuscht zu haben. Dies wurde dem Manager jedoch offiziell noch nicht mitgeteilt. Juristisch gesehen muss der Waldhof erst jetzt, nach dem gescheiterten Güterichter-Verfahren, das Urteil schriftlich begründen – vor Gericht. "Die Vorwürfe gegen meinen Mandanten wurden in der Öffentlichkeit erhoben. Dann sollen sie eben auch in der Öffentlichkeit besprochen werden", sagt Schickhardt.
"Jetzt mal die Karten auf den Tisch legen"
Der Verein müsse "jetzt mal die Karten auf den Tisch legen", so der Anwalt. Der angebliche falsche Umgang mit dem verhängnisvollen Corona-Test sei recherchiert und auf elf Seiten zusammengefasst worden. Schickhardt sieht sich und seinen Mandanten gewappnet und ausreichend entlastende Argumente vorliegen. Doch auch der Klub sieht sich gut vorbereitet – hätte die Kündigung wohl sonst nicht ausgesprochen. "Wenn wir das in einem öffentlichen Verfahren referieren, wäre das nicht angetan, die Reputation ihres Mandanten zu stützen", beschrieb Ralph Lütkehaus, der den Arbeitgeber vertritt. Er hatte Kientz deshalb zum Güterichter-Verfahren geraten. Das brachte aber nicht das erwünschte Ergebnis.