Warum der HFC-Einspruch kaum Chancen auf Erfolg hat

Der Hallesche FC hat am Montag Einspruch gegen die Spielwertung des 2:2-Unentschiedens gegen Preußen Münster eingelegt und diese mit einem angeblichen Regelverstoß von Schiedsrichter Michael Bacher bei einer Auswechslung in der 82. Minute begründet. Allerdings hat der Einspruch kaum Chancen auf Erfolg, wie Björn Fehse – Anwalt für Sportrecht – im Gespräch mit liga3-online.de erklärt. 

"Es ist keine Schiedsrichterentscheidung"

Das Wechsel-Chaos beim Halleschen FC hat bundesweit hohe Wellen geschlagen – und zum Einspruch des Vereins gegen die Spielwertung geführt. Doch die Aussichten auf einen Erfolg sind eher gering, wie der Hallenser Anwalt für Sportrecht Björn Fehse im Gespräch mit unserer Redaktion erläutert: "Das Problem ist, dass ein Schiedsrichter nur die Erlaubnis erteilt, das Spielfeld zu verlassen, dies aber nicht selbst anweisen kann. Es ist daher keine Schiedsrichter-Entscheidung." Ein Regelverstoß lag somit nicht vor. Anders wäre es gewesen, wenn bei Münster zum Zeitpunkt des 2:2 zwölf Spieler auf dem Platz gestanden hätten.

"Normalerweise ist der Schiedsrichter Herr des Geschehens, hier ist es nur Assistent", fügt Fehse im Detail hinzu, dass der Auswechselvorgang nicht im Machtbereich des Unparteiischen liegt – und auch nicht soll: "Er überprüft gar nicht, ob der richtige Spieler runter ist oder nicht. Er verlässt sich auf die Anzeige." Und auf der Anzeige stand die Nummer neun, die HFC-Stürmer Pascal Sohm nun einmal unzweifelhaft trug. Dass der Schiedsrichter bei dem Auswechselvorgang die Mannschaften vertauschte, sei ein "Kommunikationsproblem", dafür könne man aber nicht den Unparteiischen belangen – sondern müsse die Schuld auch bei den Spielern suchen, so Fehse.

Wiederholungsspiel unwahrscheinlich

"Michael Bacher hat Pascal Sohm nicht vom Platz geschickt, sondern ihm erlaubt, zu gehen. Und der Spieler hat das angenommen, das ist ein feiner Unterschied", erklärt der Fachanwalt und weist darauf hin, dass der Spieler gleichermaßen dem Missverständnis unterlag. Spieler können sich schließlich auch weigern, den Platz zu verlassen, selbst wenn ihr Trainer sie dazu auffordert: Der Schiedsrichter ist dann allerdings machtlos und muss weiterspielen lassen.

Eine Wiederholung der letzten acht Minuten hält Fehse für "ziemlich unwahrscheinlich", zumal nicht gewährleistet wäre, dass exakt dieselben 22 Spieler wieder zum Einsatz kommen könnten. "Es wäre nur möglich, das Spiel neu beginnen zu lassen", so Fehse, der darin aber auch kaum Aussichten auf Erfolg sieht: "Normalerweise sind Sportgerichte so aufgestellt, dass sie sich am Regelwerk entlang orientieren. Sie werden also prüfen, ob der Schiedsrichter zu belangen ist. Und hier ist es nicht sein Tätigkeitsbereich."

"Die Spieler haben die Pflicht"

Fehse stützt sich dabei auf Regel 3, in der der Auswechselvorgang geregelt ist. Darin heißt es unter anderem: "Weigert sich ein Spieler, der ausgewechselt werden soll, das Spielfeld zu
verlassen, läuft das Spiel weiter." Von dieser Regelung hätte Sohm Gebrauch machen können – wenn er nicht davon ausgegangen wäre, dass die angezeigte Neun auf der Auswechseltafel ihm galt. Darüber hinaus hätte auch Terrence Boyd beim Schiedsrichter um Erlaubnis für seine Auswechslung bitten müssen. Sonst würde es möglicherweise ganz andere Fälle geben: Spieler können bei schlechtem Spielverlauf für das eigene Team einfach das Feld verlassen, um nachher mit dem Argument der Unterzahl zu reagieren. Deswegen spielt es für die Entscheidung des DFB-Sportgerichts auch keine Rolle, dass der HFC zum Zeitpunkt des Gegentores nur Zehnt war.

"Solange die Mindestanzahl von sieben Spielern nicht unterschritten wird, kann der Schiedsrichter nichts machen", erklärt Fehse. Ein negativer Einfluss auf das Spielgeschehen zählt somit zum Selbstverschulden. "Die Spieler haben die Pflicht, sich die Erlaubnis zu holen. Wenn es zum Normalfall wird, dass sie gehen, wenn sie es auf der Anzeigetafel sehen, dann passieren eben solche Geschichten", weist Fehse darauf hin, dass eine striktere Befolgung der Regeln dem Missverständnis vorgebeugt hätte. Hätten sich nämlich zwei Spieler zur Auswechslung bei Bacher gemeldet, wäre dem Schiedsrichter der Fehler vermutlich aufgefallen. So aber wird der Einspruch des Hallesche FC keine großen Erfolgsaussichten haben. Was bleibt, ist der Ärger über einen menschlichen Fehler – bei allen Beteiligten.

   
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