Vorfälle gegen Schalke und Lautern: Dynamo muss 300.000 Euro zahlen

Empfindliche Strafe für Dynamo Dresden! Nach den Vorfällen bei den Spielen gegen Schalke 04 (1. April) und den 1. FC Kaiserslautern (20./24. Mai) sind die Sachsen am Montag bei einer mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro verurteilt worden. Geschäftsführer Jürgen Wehlend zeigt sich bestürzt.

Relegationsrückspiel für sieben Minuten unterbrochen

Im Rückspiel der Relegation am 24. Mai hatte der 1. FC Kaiserslautern gerade das entscheidende 2:0 erzielt, als bei einigen Dynamo-Fans im K-Block die Sicherungen durchbrannten. Aus Frust über den nicht mehr abzuwendenden Abstieg schossen sie etliche Leuchtraketen und Bengalos auf den Platz, einige Feuerwerkskörper landeten sogar in der Nähe der Mittelinie. Auch Böller detonierten, immer wieder waren Knallgeräusche zu hören. Zudem wurde im Block ein Feuer gelegt. Schiedsrichter Daniel Siebert musste die Partie für sieben Minuten unterbrechen, danach konnte das Spiel regulär zu Ende gebracht werden – auch, wenn zwischenzeitlich weitere Feuerwerkskörper auf den Platz flogen. Schon kurz nach Anpfiff sowie während der 90 Minuten hatten Anhänger immer wieder pyrotechnische Gegenstände gezündet. Laut Verbandsangaben sollen es rund 200 gewesen sein.

Nach der Partie hatte sich zudem eine Gruppe von 30 Dresdnern widerrechtlich Zugang zum Kabinentrakt verschafft und dabei zwei Ordner verletzt. Weil die Spieler in der Kabine aber nicht anzutreffen waren, drang ein Anhänger in den Mannschaftsbus vor. Zu Handgreiflichkeiten war es dabei nicht gekommen. Insgesamt veranschlagte das Sportgericht für die Vorfälle bei diesem Spiel eine Summe von 155.000 Euro.

Pyroshow gegen Schalke kostet 130.000 Euro

Weitere 130.000 Euro muss die SGD zahlen, nachdem am 1. April im Heimspiel gegen Schalke 04 ebenfalls massig Pyrotechnik gezündet worden war. Der DFB zählte hierbei 200 bengalische Fackeln und Blinker sowie 20 Raketen, wodurch sich der Anpfiff um eine Minute verzögerte. Zudem wurden in der 84. Minute zehn Gegenstände wie Feuerzeuge und Stifte in Richtung eines gegnerischen Spielers geworfen.

IMAGO / RHR-Foto

"Trifft uns sehr hart"

Das Abbrennen von rund 30 Bengalos beim Hinspiel der Relegation in Kaiserslautern am 20. Mai schlägt derweil "nur" mit 15.000 Euro zu Buche. Immerhin: Ein Drittel der Geldstrafe, also 100.000 Euro, kann der Zweitliga-Absteiger für präventive Maßnahmen verwenden. Noch wichtiger aber: Der befürchtete (Teil-)Ausschluss der Fans oder gar ein Punktabzug sind ausgeblieben. Dennoch belegt Dynamo nun mit großem Abstand den ersten Platz der Strafentabelle der Zweitliga-Saison 2021/22. Zudem fehlt das Geld für das Projekt direkter Wiederaufstieg.

"Dieses Urteil trifft uns in einer – auch durch den sportlichen Zweitliga-Abstieg – ohnehin wirtschaftlich schwierigen Zeit sehr, sehr hart", sagt Geschäftsführer Jürgen Wehlend und spricht von einem "tiefen Einschnitt". Es sei nun wichtig, "dass wir die interne Aufarbeitung und den engen Dialog mit allen beteiligten Parteien fortsetzen, um das notwendige Umdenken zu erreichen. Den vielen Worten müssen jetzt Taten folgen", so Wehlend.

Höchste Geldstrafe der letzten 20 Jahre

Stephan Oberholz, Vorsitzender des Sportgerichts, spricht gegenüber der "Sächsischen Zeitung" von einem "angemessenen Urteil", nachdem zwischenzeitlich eine Geldstrafe von 500.000 Euro im Raum stand. Auch über eine Sperre des K-Blocks war im Rahmen der dreistündigen Verhandlung diskutiert worden. "Dies wäre aus unserer Sicht das falsche Zeichen", meint Wehlend. Und auch Oberholz betont, "dass der Verein und seine Verantwortlichen schon bemüht sind, mit ihrem problematischen Fanklientel im K-Block klarzukommen und auch dabei sind, Dinge anzustoßen, die den Sicherheits- und Gewaltpräventionsaspekt fördern". Und dennoch: "Eine Sanktion in dieser Höhe hat das DFB-Sportgericht in den vergangenen 20 Jahren nicht verhängt."

Strafmildernd habe sich zudem ausgewirkt, dass Dynamo die Vorkommnisse eingeräumt und sich entschuldigt habe. Im Wiederholungsfall würden allerdings noch gravierendere Sanktionen bis hin zum Zuschauerausschluss drohen, so Oberholz. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, binnen sieben Tagen könnte die SGD noch Einspruch einlegen. Der Verein wartet nun die schriftliche Zustellung des Urteils ab.

   
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