Re-Start fixiert: Wie es jetzt weitergeht

Nach langem Hin und Her hat der DFB am Donnerstag ein Machtwort gesprochen und den Re-Start der Saison unabhängig von der Zustimmung aus allen Bundesländern für den 30. Mai terminiert. Wie geht es jetzt weiter? liga3-online.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Jena muss umziehen

Wie sieht der konkrete Zeitplan aus?

Ab dem 30. Mai soll die Saison in fünf aufeinanderfolgenden Englischen Wochen zu Ende gespielt werden, sodass der 38. Spieltag für den 4. Juli vorgesehen ist. Bis zum 11. Juli soll die Relegation zur 2. Liga über die Bühne gebracht werden. Der DFB weist allerdings darauf hin, dass "terminliche Abweichungen, beispielsweise durch etwaige Mannschaftsquarantänen bedingt" weiterhin möglich seien. An den Wochenend-Spieltagen finden eine Partie am Freitag (19 Uhr), sechs am Samstag (14 Uhr) und drei am Sonntag (13, 14 und 17 Uhr) statt. Unter der Woche werden jeweils fünf Partien dienstags und mittwochs ausgetragen – jeweils um 19 und 20:30 Uhr. Montagsspiele sind nicht vorgesehen.

Sind alle Klubs für den Re-Start gerüstet?

Fraglich. Während sich 16 Teams schon wieder im Mannschaftstraining befinden, können Magdeburg, Halle, Jena und Münster derzeit nur in Kleingruppen trainieren. Die beiden Klubs aus Sachsen-Anhalt dürften nach aktuellem Stand erst am kommenden Donnerstag ins Mannschaftstraining einsteigen, Jena sogar erst am 6. Juni. Entsprechend kündigte Jena an, rechtliche Schritte einleiten zu wollen. Auch der HFC will dies prüfen. Schon ab diesem Wochenende müssten die Klubs zudem das einwöchige Quarantäne-Trainingslager beziehen. Für einige Vereine kein Problem, für andere schon.

Was sagt der DFB zu den Verfügungslagen?

Der DFB hat die betroffenen Klubs aufgefordert, Druck bei der Politik zu machen: "Die Vereine, an deren Standorten per Verfügungslage noch kein Profispielbetrieb erlaubt ist, sind nun noch einmal dazu aufgefordert, in aktive Klärung mit den zuständigen Behörden zu treten." Sollte einem Klub zum Zeitpunkt eines Heimspiels nicht sein gewohntes Stadion zur Verfügung stehen, "müsste er gemäß Statuten in eine andere Spielstätte ausweichen", so der DFB. Davon ist vor allem der FC Carl Zeiss Jena betroffen, dessen Heimspiel gegen den Chemnitzer FC am 31. Mai nach aktuellem Stand nicht im Ernst-Abbe-Sportfeld stattfinden kann. Im Raum steht ein Umzug nach Chemnitz. Der DFB sicherte den Klubs Unterstützung bei der Suche nach einem alternativen Stadion und Trainingsgelände zu, verwies aber gleichzeitig darauf, dass die Verantwortung bei den Vereinen liege – und damit auch die Kosten. In den beiden Bundesligen übernimmt die DFL die Kosten für "unverschuldete Umzüge".

Was passiert, wenn ein Klub zu einem Spiel nicht antritt?

In diesem Fall würde er automatisch zum Verlierer der Partie erklärt werden. In der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB heißt es unter Paragraf 18, Punkt 2: "Wer schuldhaft zu einem Bundesspiel nicht antritt, ist Verlierer, sein Gegner Sieger des Bundesspiels. Das Spiel wird mit 2:0-Toren für den Sieger gewertet." Unter Punkt 1 ist darüber hinaus festgehalten: "Der Verzicht auf ein Bundesspiel durch einen Teilnehmer ist ausgeschlossen." Zu diesen Regelungen haben sich die Klubs im Rahmen des Zulassungsverfahrens vor der Saison bekannt.

 

Wertung bei Abbruch noch offen

Was passiert mit den auslaufenden Verträgen am 30. Juni?

Das ist noch nicht geklärt. In der DFB-Spielordnung, die vom Bundestag am 25. Mai bestätigt werden soll, wird es künftig heißen, dass Spieler über den 30. Juni spielberechtigt bleiben, "um die noch ausstehenden Pflichtspiele der Spielzeit bei dem bisherigen Verein absolvieren zu können. Eine bereits erteilte Spielerlaubnis für den aufnehmenden Verein ruht (…) bis zum Ablauf des Tages des letzten Pflichtspiels." Dennoch werden die Vereine mit ihren Spielern wohl individuelle Vereinbarungen treffen müssen, um die Verträge für wenige Wochen verlängern zu können. Es drohen juristische Hürden.

Was passiert, wenn eine Mannschaft während der Saison unter Quarantäne gestellt wird?

Im Falle einer 14-tägigen Quarantäne für eine komplette Mannschaft müssten zunächst mindestens vier Spiele verlegt werden. Möglicherweise aber auch fünf, um dem betroffenen Klub wieder ein Training zu ermöglichen. In jedem Fall würde sich das geplante Saisonende am 4. Juli verzögern, gleichzeitig droht eine Wettbewerbsverzerrung. 

Wie würde es nach einem Abbruch weitergehen?

Das ist noch völlig offen. Über konkrete Szenarien ist noch nichts bekannt, zunächst soll der DFB-Vorstand am Montag vom außerordentlichen Bundestag dazu ermächtigt werden, die nötige Entscheidung über einen möglichen Abbruch treffen zu können. Klar scheint bereits: Bei einem Abbruch ist nicht garantiert, dass es Aufsteiger in die 2. Bundesliga geben wird. Diese soll es gemäß eines DFL-Plans nur dann geben, wenn beide Ligen die Saison in einem vergleichbaren Umfang absolviert haben.

 

   

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