Pyroshow zum Stadionabschied: 3.000 Strafe für den KSC
Die Pyroshow zum Abschied des Karlsruher Wildparkstadions im November letzten Jahres hat Konsequenzen: Am Donnerstag belegte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Karlsruher SC mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro. Damit fällt das Strafmaß zwar deutlich niedriger aus als zunächst befürchtet, doch für Zufriedenheit sorgt das Urteil nicht.
"Sind uns keiner Schuld bewusst"
Es war ein emotionaler Moment, als am 3. November rund 45 Minuten nach dem Spiel gegen die Würzburger Kickers dutzende Fackeln das Wildparkstadion erleuchteten – und für einen würdigen Abschied der alt-ehrwürdigen Spielstätte sorgten. Das beeindruckende Bild ist allerdings auch dem DFB nicht verborgen geblieben. 140 Fackeln zählte der Verband und forderte dementsprechend zunächst eine Geldstrafe in Höhe von 49.000 Euro.
Nach Vergleichsgesprächen mit dem Kontrollausschuss des DFB wurde die Summe auf 3.000 Euro reduziert, was den KSC aber nach wie vor nicht zufriedenstellt: "Wir sind uns keiner Schuld bewusst, wir haben nichts falsch gemacht", so Präsident Ingo Wellenreuther.
Der Hintergrund: Nach KSC-Angaben war die Stadionverabschiedung als Zweitveranstaltung unter dem Namen "Abschied Wildparkstadion" angemeldet – veranstaltet von den "Supporters Karlsruhe 1986 e.V.". Der Dachverband der KSC-Fans konnte zudem alle nötigen Papiere vorlegen. Das Ordnungs- und Bürgeramt habe seine Genehmigung ebenso erteilt wie die Polizei und die Branddirektion, wie es auf Anfrage hieß. Außerdem hätten die Supporters eine separate Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Auch der DFB sei über die Veranstaltung in Kenntnis gesetzt worden sein. Des Weiteren ging der KSC davon aus, dass die zuvor stattgefundene Partie mit der Pressekonferenz und einer Durchsage des Stadionsprechers "formal und ordnungsgemäß" beendet war und die anschließend durchgeführte Pyroshow nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich des DFB fällt.
Urteil und Folgen
Nun aber wurde der KSC zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Wie die mündlichen Verhandlungen am heutigen Donnerstag ergaben, sei das "Abbrennen von Pyrotechnik" nicht Gegenstand der Klage gewesen. So teilen die Karlsruher mit: "Das Sportgericht ist der Auffassung, dass auch die von den Supporters Karlsruhe 1986 e.V. veranstaltete Abschiedsfeier vorab vom DFB zu genehmigen gewesen wäre." Beim DFB-Bundesgericht will der Verein nun Berufung einlegen, weil es sich nach Ansicht der Verantwortlichen um eine "Kompetenzüberschreitung des DFB" handele.
In einem ähnlichen Fall im Oktober 2014, als zum Abschied des Erfurter Steigerwaldstadions im Anschluss an ein Freundschaftsspiel ebenfalls eine Pyroshow gezündet worden war, verhängte der DFB anschließend eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro, die nach einem Einspruch der Thüringer später auf 15.000 Euro reduziert wurde.