DFL-Hygienekonzept: Anwendung auch in der 3. Liga
Ein überarbeiteter Entwurf des medizinisch-hygienischen Arbeitsschutz-Konzepts von DFL (Deutsche Fußball-Liga) und DFB (Deutscher Fußball-Bund) ist an die 36 Profi-Klubs der 1. und 2. Bundesliga verschickt worden. Anwendung soll das Konzept auch in der 3. Liga finden. Eine bundesweit einheitlich geregelte Rückkehr der Fans in die Stadien ist dahingehend allerdings nicht möglich.
Anwendung in sämtlichen Bereichen
Am kommenden Mittwoch wird eine außerordentliche DFL-Mitgliederversammlung abgehalten und die entsprechenden Klubs bereiten sich mit dem überarbeiteten Entwurf des medizinisch-hygienischen Arbeitsschutz-Konzepts darauf vor. Wie die DFL mitteilte, bekamen alle Erst- und Zweitligisten das Material zugestellt – für die 3. Liga ist bekanntermaßen der DFB zuständig. Klar ist jedoch jetzt schon, dass das Konzept der "Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb" in sämtlichen Bereichen Anwendung finden soll – das heißt, dass das Konzept neben der 1. und 2. Bundesliga auch "im Bereich des DFB für den DFB-Pokal, die 3. Liga der Männer sowie die 'Flyeralarm' Frauen-Bundesliga", wie es in der DFL-Mitteilung heißt, als Grundlage für die weiteren Planungen dient.
Genauso steht fest, dass das medizinisch-hygienische Konzept auch zukünftig für die Rückkehr von Zuschauern herangezogen wird. Allerdings gilt dieses Arbeitsschutz-Konzept in erster Linie für die Durchführung des Spielbetriebs – also für im Stadion berufstätige Personen. Spielerinnen und Spieler, Trainerinnen und Trainer sowie Betreuerinnen und Betreuer werden beispielsweise auch weiterhin getestet, sofern sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Der sogenannte "GGG-Status" ist bereits ein fester Bestandteil vieler organisatorischer Planungen.
Fan-Rückkehr nach Klub-Konzepten
Für Fans und Zuschauer gilt das Arbeitsschutz-Konzept als Orientierung, maßgeblich sind aber auch künftig die "standort-individuellen Schutz- und Hygienekonzepte" – jedenfalls in der 1. und 2. Bundesliga. Anzunehmen ist jedoch, dass es sich in der 3. Liga genauso verhalten wird. Dementsprechend müssen sich die Klubs weiterhin mit den zuständigen Gesundheitsbehörden abstimmen, wodurch jeder Klub eigenverantwortlich über die Inhalte seines jeweiligen Konzepts bestimmt.
Aufgrund der unterschiedlichen standortspezifischen Gegebenheiten der einzelnen Klubs, wie beispielsweise in der Stadioninfrastruktur oder den An- und Abreisewegen, wird es dagegen keine einheitliche Regelung geben, wie es nach "jeweiligen Coronaschutzverordnungen der Länder nach dem jüngsten Beschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vom 6. Juli 2021" eigentlich gewünscht ist – weil es nicht möglich ist. Kurz darauf bestätigte auch der DFB den Zugang an alle Drittligisten – und die mögliche Rückkehr von Gästefans.