DFB-Sportgericht: 11.700 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Zum dritten Mal innerhalb von knapp einer Woche wird die SG Dynamo Dresden vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Kasse gebeten. Für das unsportliche Verhalten der eigenen Anhänger im Drittliga-Spiel gegen den SV Meppen werden weitere 11.700 Euro fällig.

Ein SVM-Anhänger verletzt

Die 1:4-Auswärtsniederlage im Emsland war die entscheidende Partie im Aufstiegsrennen für die SG Dynamo Dresden. Zudem wird sie teuer für den Verein. Weil die Dresdner Anhänger in der zweiten Hälfte des Spiels mindestens zehn Bengalische Fackeln und zwölf Rauchkörper abbrannten, wird eine Geldstrafe vor dem DFB-Sportgericht fällig. Hinzu kommt noch, dass nach Schlusspfiff pyrotechnische Gegenstände vom Gästeblock geworfen wurden – und mindestens einer landete im Meppener Zuschauerbereich, mindestens ein SVM-Anhänger wurde verletzt. Die SGD wurde daher zur einer Strafe in Höhe von 11.700 Euro verurteilt, davon können bis zu 3.900 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden. Ein Nachweis ist gegenüber dem DFB zu erbringen.

   

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