Bierwerfer von Zwickau kommt mit geringer Geldstrafe davon

Nachdem ein Sponsor des FSV Zwickau am 23. April mit einem Bierwurf auf Schiedsrichter Nicolas Winter für den Abbruch der Partie gegen Rot-Weiss Essen gesorgt hatte, steht nun das Strafmaß gegen ihn fest. Demnach kommt der Bierwerfer mit einer geringen Geldstrafe davon.

Bierwurf als Beleidigung eingestuft

Wie die "Freie Presse" unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft berichtet, werden 15 Tagessätze zu je 30 Euro fällig – also 450 Euro. Die Höhe der Geldstrafe richte sich nach den Einkommensverhältnissen der entsprechenden Person, sagt die Zwickauer Oberstaatsanwältin Ines Leonhardt der Zeitung. Dass der Bierwerfer lediglich eine Geldstrafe zahlen muss, hängt derweil damit zusammen, dass die Staatsanwaltschaft den Bierwurf lediglich als Beleidigung einstufte und nicht etwa als Körperverletzung.

In dem Schreiben an den Bierwerfer heißt es demnach: "Sie haben zu Beginn der Halbzeitpause von der Traverse dem in Richtung der Kabine direkt an Ihnen vorbeilaufenden Schiedsrichter, mit dessen bisherigen Entscheidungen Sie unzufrieden waren, aus einem in Ihrer Hand befindlichen Bierbecher dessen vollständigen Inhalt in das Gesicht geschüttet. Sie beabsichtigten dadurch den Geschädigten in dessen persönlichem Ehrgefühl zu verletzen, was Ihnen auch gelang, insbesondere da dieses Geschehen für die mehreren Tausend Zuschauer sowie Spieler und Mannschaftsvertreter öffentlich wahrnehmbar war." Überrascht ob des – im Vergleich zu den Auswirkungen – milden Urteils, gegen das noch Einspruch eingelegt werden kann, zeigt sich der Beschuldigte nicht: "Habe ich doch gleich gesagt, dass da nicht viel passiert."

Regressforderungen des FSV?

Denkbar jedoch, dass der FSV Zwickau den Bierwerfer in Regress nehmen und die Geldstrafe des DFB in Höhe von 15.000 Euro auf ihn umlegen wird. Ob es dazu kommen wird, ist allerdings noch offen. Klar ist dagegen, dass der Mann, der im Nachgang seines Bierwurfs keine Reue gezeigt hatte, die GGZ-Arena vorerst nicht mehr von innen sehen darf, nachdem ihn die Schwäne mit einem dreijährigen Stadionverbot belegt hatten.

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