Bericht: DFB fordert nach Vorfällen 14.000 Euro Strafe für RWE

Nach den Vorkommnissen beim Heimspiel gegen den FSV Frankfurt am 4. Februar muss der FC Rot-Weiß Erfurt offenbar mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Wie die "Bild" berichtet, fordert der DFB-Kontrollausschuss die Zahlung von 14.000 Euro. Noch haben die Thüringer das Urteil aber nicht akzeptiert, möglicherweise werden sie vor ein Zivilgericht ziehen.

"Neigen dazu, das Urteil nicht zu akzeptieren"

Hintergrund des Urteils ist unter anderem der Tritt eines Erfurters gegen den Kopf einer Polizistin. Am Montag wurde der 29-jährige Täter zu vier Monaten Haft auf dreijähriger Bewährung sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt. Zusätzlich verhängte RWE ein Stadionverbot von drei Jahren. Abgeschlossen ist die Sache damit aber noch nicht, haben die Erfurter unter der Woche doch Post vom DFB erhalten. "Im Moment neigen wir dazu, das Urteil nicht zu akzeptieren", so Präsident Rolf Rombach. Denn: "Wir glauben, dass es keinen rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht. Man kann einen Verein nicht für die Auswüchse einzelner Zuschauer nach dem Spiel haftbar machen", meint der Rechtsanwalt, der die Haftbarkeit der Vereine weder nachvollziehen noch dulden will.

Zieht RWE vor ein Zivilgericht? Täter soll haftbar gemacht werden

Heißt also: Möglicherweise werden die Thüringer laut Rombach vor ein Zivilgericht ziehen – und damit für ein Novum sorgen. Bislang hat sich noch kein Verein "getraut", das Urteil des DFB-Sportgerichts über diesen Weg anzufechten. Kommt es doch zu der Geldstrafe, "werden wir ihn (den Täter, Anm. d. Red.) sofort in voller Höhe in die Haftung nehmen", so Rombach. In der laufenden Saison musste RWE bislang 4.000 Euro an den DFB zahlen und zudem zwei Zuschauer-Teilausschlüsse abbüßen.

   

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