Zulassungsverfahren zur 3. Liga: SV Waldhof legt Beschwerde ein

Der SV Waldhof Mannheim wird in der kommenden Saison nach 16 Jahren Abstinenz erstmalig wieder im Profifußball vertreten sein. Im Zuge der Zulassung muss der Verein allerdings einige Bedingungen und Auflagen erfüllen. Da diese teilweise bereits erfüllt seien, legte der Verein Beschwerde ein.

Bedingungslose Zulassung möglich?

"Das Beschwerdeverfahren ist gängige Praxis", teilte der Verein in einer Pressemeldung mit. Um zur 3. Liga zugelassen zu werden, müsse der SV Waldhof Mannheim eine Bedingung sowie mehrere Auflagen erfüllen. Diese seien in Teilen allerdings bereits geregelt: "In der heutigen Beschwerde, welche wir der DFB Zentralverwaltung übermittelt haben, wurde die Erfüllung der Bedingung mittels entsprechendem Tatsachenvortrag, entsprechenden Nachweisen und einer Bestätigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers nachgewiesen, sodass unserer Meinung nach nichts gegen eine Erteilung der Zulassung zur 3.Liga 2019/20 spricht."

Da die nicht näher benannte Bedingung offenbar bereits innerhalb der einwöchigen Beschwerdefrist erfüllt wurde, könnte die DFB Zentralverwaltung die bedingungslose Zulassung umgehend bestätigen. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste der Zulassungsbeschwerdeausschuss nach der Saison darüber entscheiden.

Mehrere Auflagen

Darüber hinaus habe der Verein einige Auflagen zu erfüllen, die aber bereits "überwiegend abgearbeitet" seien. Bis zum 28. Mai müsse der Verein demnach den Einbau einer Rasenheizung, die Vorlage einer Bestätigung über die Gültigkeit des aktuellen Sicherheitskonzeptes in der 3.Liga und eine rechtsverbindliche Erklärung bzgl. des Urteils des DFB-Bundesgerichts in Bezug auf die Verlegung des Fanbereichs erbringen. Der Verein habe allerdings bezüglich der Rasenheizung gemeinsam mit der Stadt Mannheim einen Ausnahmeantrag gestellt, der dem DFB derzeit vorliege.

Bis Ende Juni müsse der Verein überdies Auflagen im infrastrukturellen Bereich erfüllen, etwa die Flutlicht-, Beschallung- und Videoanlage des Stadions betreffend. Darüber hinaus werde die Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung über die Nutzung und Organisation der Otto Siffling Tribüne und der Zutrittsberechtigungen außerhalb von Spieltagen gefordert.

Das Zulassungsverfahren des DFB soll einen ordnungsgemäßen Ablauf der kommenden Saison gewährleisten. Bedingungen müssen von den teilnehmenden Vereinen erfüllt werden, um die Zulassung überhaupt zu erhalten, nicht erfüllte Auflagen hingegen führen zu Sanktionen.

   

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