Wie Energie den Einspruch gegen das DFB-Urteil begründet
3.000 Euro soll Energie Cottbus an den DFB zahlen, weil Fans beim Heimspiel gegen den Halleschen FC am 10. Oktober "Zigeuner"-Gesänge anstimmen. Der FCE hat jedoch Einspruch eingelegt und nun diesen nun auch begründet.
"Nichts zu Schulden kommen lassen"
Auslöser der Gesänge war eine umstrittene rote Karte gegen Innenverteidiger José-Junior Matuwila nach einem vermeintlichen Foul an Sebastian Mai in der Nachspielzeit. Auch wenn die Rufe im Stadion der Freundschaft gut hörbar waren, sieht es Energie Cottbus als "nicht gerechtfertigt" an, für "verbale Äußerungen einzelner Personen in Haftung genommen zu werden", wie der Verein auf Anfrage von liga3-online.de mitteilte. Man habe sich im Rahmen aller sicherheitsrelevanten Vorkehrungen zu diesem Spiel "nichts zu Schulden kommen lassen", so der FCE.
Darüber hinaus bleibe der DFB mit seinem Sportgericht jegliche Argumentation, wie ein Fußballverein bzw. dessen handelnde Personen verbale Äußerungen von einzelnen Personen unterbinden sollen, schuldig. Somit widerspreche das Urteil "grundlegend unserer rechtlichen Auffassung", betont der Aufsteiger, stellt aber gleichzeitig auch klar, dass beleidigende und diffamierende Äußerungen im Stadion der Freundschaft nichts verloren hätten.
Erfolgsaussichten ungewiss
In Kürze wird Energie Cottbus im Rahmen einer mündlichen Anhörung beim DFB die Möglichkeit erhalten, seine Argumente vorzutragen. Wie groß die Erfolgsaussichten des Einspruchs sind, ist allerdings ungewiss. In einem ähnlichen Fall muss der FC Rot-Weiß Erfurt im Oktober 2009 ebenfalls 3.000 Euro für "Zigeuner"-Rufe zahlen. Auch beim 1. FC Magdeburg sanktionierte der DFB vor zwei Jahren entsprechende Gesänge.