Waldhof Mannheim: Urteil zu Punktabzug vertagt
Fast zwei Jahre nach dem Fehlverhalten der eigenen Fans im Relegations-Rückspiel gegen den KFC Uerdingen kämpft der SV Waldhof Mannheim immer noch vor Gericht um den Punktabzug, den der Deutsche Fußball-Bund seinerzeit aussprach. Auswirkungen hat das für den Aufsteiger keine mehr, wohl aber für den DFB.
Urteil am 21. April
Können demnächst alle Vereine gegen einen Punktabzug klagen, der nichts mit der finanziellen Lage des jeweiligen Klubs zu tun hat? Das Strafmaß des DFB für katastrophales Fanverhalten schwankt, denn angesichts der Vorkommnisse im Sommer 2018, als Anhänger des SV Waldhof Mannheim im Relegations-Rückspiel gegen Uerdingen für einen Spielabbruch sorgten, bürdete der Verband dem damaligen Regionalligisten eine Punktstrafe auf. Im Laufe der Saison konnte Mannheim das Urteil bereits reduzieren und anschließend aufheben – dagegen ging aber der DFB in Berufung. Die Verhandlungen dazu fanden am Dienstag statt, das Urteil des Oberlandesgerichts erfolgt jedoch nach "dpa"-Angaben erst am 21. April.
"Verfälscht sportlichen Wettbewerb"
Auswirkungen hat die Entscheidung des Urteils im Nachgang nicht mehr für den Verein. Mannheim stieg in die 3. Liga auf und kann nicht mehr nachträglich belangt werden. Viel mehr geht es jetzt darum, dass der DFB einen Präzedenzfall verhindern will, um sich künftig noch Punktabzüge als Strafmaß vorbehalten zu können. Diese Maßnahme sah der SV Waldhof aber kritisch und bekam Recht: "Der Punktabzug verfälscht den sportlichen Wettbewerb. Diesen in fairer Weise zu fördern, ist oberster Satzungszweck des DFB. Ein Punktabzug ist daher in aller Regel nur gerechtfertigt, wenn er dazu dient, einen unberechtigt oder in sonstiger Weise unfair erlangten Vorteil wieder rückgängig zu machen." Eine Fortsetzung wird erwartet, denn der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts betonte: "Verfahrensrechtlich ist es nicht ganz unproblematisch gelaufen, da müssen wir Fragen klären."