VfB muss bis Ende März zweimal nach Hannover ausweichen

Obwohl das heimische Marschwegstadion nicht alle Anforderungen für die 3. Liga erfüllt, konnte der VfB Oldenburg dort bislang sämtliche Heimspiele austragen. Im neuen Jahr ändert sich das jedoch. Bis Ende März muss der Aufsteiger zweimal nach Hannover ausweichen – mindestens.

Anstoß nach 18:30 Uhr nicht möglich

Als der DFB am Freitag die zeitgenauen Ansetzungen der Spieltage 22 bis 29 bekanntgegeben hat, werden die Anhänger des VfB Oldenburg nicht schlecht gestaunt haben. Gleich zweimal – Montag, 20. Februar gegen Halle und Mittwoch, 15. März gegen Dortmund II – sind die Oldenburger abends um 19 Uhr unter Flutlicht gefordert. Zwei Dinge, die mit dem Marschwegstadion nicht zusammengehen. Zum einen dürfen aus Lärmschutzgründen keine Spiele nach 18:30 Uhr angepfiffen werden, zum anderen darf die mobile Flutlichtanlage, die zu jedem Heimspiel aufgestellt wird, nicht bei völliger Dunkelheit genutzt werden, weil sonst die Autofahrer auf der angrenzenden A28 geblendet werden.

Die Folge: Für die Partie gegen Halle müssen die Norddeutschen nach Hannover umziehen. Das bestätigte VfB-Sprecher Fabian Speckmann der "NWZ". Auch das Duell gegen Dortmund II werde demnach zu "99 Prozent" in der niedersächsischen Landeshauptstadt ausgetragen.

Weitere Spiele in Hannover?

Die Heinz-von-Heiden-Arena hatte der VfB im Vorfeld als Ausweichstadion angegeben. Das war eine Lizenzbedingung des DFB, weil das Marschwegstadion nicht alle Drittliga-Anforderungen erfüllt und für Abendspiele erst gar nicht genutzt werden darf. Gut möglich zudem, dass die Oldenburger bis Ende März noch häufiger nach Hannover ausweichen müssen, denn weil die heimische Spielstätte auch über keine Rasenheizung verfügt, können Spiele bei Temperaturen unterhalb des Gefrierpunkts ebenfalls nicht im Marschwegstadion stattfinden.

Dass das Heimspiel gegen die SV Elversberg am 9. August abends in Oldenburg ausgetragen werden konnte, hatte zwei Gründe: Zum einen ist es im Spätsommer am Abend länger hell, sodass das Flutlicht genutzt werden konnte, zum anderen hatte der DFB die Anstoßzeit auf 18:30 Uhr vorverlegt. Dabei handelte es sich jedoch um eine einmalige Ausnahme.

   

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