Flutlicht-Gutachten positiv: VfB Oldenburg muss nicht umziehen
Gefühlt ist das Thema "Flutlicht" beim VfB Oldenburg ähnlich präsent wie die sportliche Leistung der Mannschaft auf dem Rasen. Nun ergab ein Gutachten, dass die Flutlichtanlage im Marschwegstadion angeschaltet sein darf, wenn es hell genug ist. Damit ist ein Umzug nach Hannover zumindest bis zum Januar nicht nötig.
Kein Problem bei Tageslicht
Die Frage, die zu klären es galt, war die, ob die Flutlichtanlage beim VfB zu hell für die Autofahrer an der angrenzenden A28 ist und diese womöglich blendet. Dies wurde nun einem 8.700 teuren Gutachten genau geprüft, berichtet die "Nordwest-Zeitung". Und es gab das Okay von der Autobahn GmbH: Ist es hell genug, was bei Tagspielen grundlegend der Fall ist, darf das Flutlicht angeschaltet sein. Und dies ist eine Voraussetzung durch den DFB. Somit erfüllt der Aufsteiger die Kriterien und darf weiterhin in seinem Stadion spielen. Wäre das Gutachten negativ ausgefallen, hätte ein Ausweichen in die HDI-Arena nach Hannover im Raum gestanden.
Nur bei Dunkelheit wäre das Flutlicht zu hell und ein Problem für die Autobahn und deren Nutzer. Allerdings dürfen ohnehin keine Abendspiele im Marschwegstadion ausgetragen werden. Um die angrenzenden Anwohner vor einer Lärmbelästigung zu schützen, dürfen keine Partien nach 18.30 Uhr angepfiffen werden. Damit fallen die Termine am Freitag- und Montagabend in der 3. Liga ohnehin für ein Heimspiel der Oldenburger heraus.
Gutachten gilt bis 23. Januar
Zuvor waren die Auswirkungen des Flutlichts vor der Saison nur berechnet worden. Dafür gab es eine Betriebsgenehmigung bis einschließlich 17. September. Ende August fanden deshalb die Messungen statt, die nun in das Gutachten eingeflossen sind. Allerdings gilt die Spielgenehmigung nur bis zum Heimspiel gegen Dynamo Dresden am 23. Januar 2023. Für den Zeitraum danach muss das Gutachten erweitert werden. Es kommt also definitiv Arbeit auf Klub und Behörden zu.