Teilerfolg für Magdeburg: DFB senkt Strafe um 2.000 Euro

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat die am 9. Februar ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro gegen den 1. FC Magdeburg nach dem Einspruch des Vereins um 2.000 Euro auf nun 38.000 Euro gesenkt. Die Hälfte der Summe kann wie gehabt in gewaltpräventive Maßnahmen investiert werden. Das die Bewährungsstrafe, wonach im Wiederholungsfall ein Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden muss, bleibt indes bestehen.

Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht möglich

“Es kann nicht sein, dass wir auch für Dinge außerhalb des Stadions verantwortlich gemacht werden sollen. Dafür ist der FCM nicht zuständig", begründete FCM-Manager Mario Kallnik vor zwei Wochen den eingelegten Einspruch und spielte damit auf einen Teil der Vorkommnisse in Großaspach an. Der DFB blieb jedoch bei seiner Auffassung, senkte das Strafmaß aber immerhin um 2.000 Euro. Gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts kann der Aufsteiger nun innerhalb von einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einlegen.

Innenraum-Sturm in Großaspach empfindlich bestraft

Auslöser des Urteils war das unsportliche Verhalten der eigenen Fans in mehreren Fällen: Bei den Heimspielen gegen Wiesbaden und Mainz zündeten einige Anhänger Pyrotechnik und provozierten gegen Wehen somit eine sechsminütige Spielunterbrechung. Beim Spiel in Dresden feuerten Chaoten Leuchtraketen in Dresdner-Blöcke, wodurch ein Fan leicht verletzt worden ist. In Großaspach leisteten sich vermeintliche Fans am 21. November gleich mehrere Fehltritte: Neben dem Überrennen der Einlasskontrollen sowie dem Werfen von Gegenständen wurde vor allem der Innenraum-Sturm sowie das Attackieren von Ordnern in Schlussphase sanktioniert. Allein für diese Vorfälle wurden 20.000 Euro fällig. In der Strafentabelle bleibt der FCM mit einer Gesamtstrafe von 44.000 Euro auf Platz 1.

   

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