"Supporters Karlsruhe" von DFB-Ermittlungen überrascht

Die am Mittwoch bekannt gewordenen Ermittlungen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gegen den Karlsruher SC aufgrund der Pyroshow zum Abschied des Wildparkstadions am vergangenen Samstag haben hohen Wellen geschlagen. Die "Supporters Karlsruhe" als Veranstalter zeigen sich von den Ermittlungen überrascht.

Stadt genehmigte Pyroshow

In einer Stellungnahme reagiert der Fandachverband des Karlsruher SC "mit Verwunderung" auf das eingeleitete Ermittlungsverfahren des DFB. Wie die "Supporters Karlsruhe" betonen, sei die Pyroshow sowohl von der Stadt als auch von den Ordnungsbehörden genehmigt worden. Auch für das Abbrennen der Handfackeln im Stadioninnenraum habe eine entsprechende Genehmigung vorgelegen, zudem seien die Fackelträger im Vorfeld eingewiesen und die Standposition jedes einzelnen festgelegt worden. "Eine entsprechend positiv ausgefallene Stellungnahme eines Pyrotechnikers lag außerdem im Zuge des Genehmigungsprozesses vor", heißt es.

Da die "Supporters Karlsruhe 1986" als eingetragener Verein nicht dem Deutschen Fußball-Bund angeschlossen seien, weist der Fandachverband "jegliche Einmischung und Ermittlung des Fußballverbandes bezüglich unserer Veranstaltung entschieden zurück." Zumal die Stadionverabschiedung offiziell nach Abschluss der DFB-Veranstaltung und unabhängig hiervon stattgefunden habe. Die Supporters werfen dem DFB vor, bewusst eine Konfrontation mit dem KSC zu suchen: "Einzig allein wir als Veranstalter wären der richtige Adressat für Fragen des Verbandes, denen gegenüber wir wiederum aufgrund deren Nichtzuständigkeit nicht aussagepflichtig sind." Der Fandachverband will die weiteren Schritte des DFB nun beobachten und möglicherweise rechtlich über ordentliche Gerichte dagegen vorgehen: "Unsere Veranstaltung. Unsere Spielregeln", schließt die Stellungnahme.

War der DFB noch zuständig?

Bis Mitte nächster Woche hat der Karlsruher SC nun Zeit, die angeforderte Stellungnahme beim DFB einzureichen. Dieser wird dann prüfen, inwiefern die Stadionverabschiedung in seinen Zuständigkeitsbereich gefallen ist. Ein möglicher Knackpunkt: Zwar wurde die als Zweitveranstaltung angemeldete Stadionverabschiedung nicht vom KSC durchgeführt, fand aber unmittelbar im Anschluss an ein Drittliga-Spiel statt. Sollte sich herausstellen, dass der DFB für Veranstaltungen unmittelbar nach Spielen noch zuständig ist, droht dem KSC angesichts von rund 180 abgebrannten Bengalos eine Strafe von 63.000 Euro.

Auch Rot-Weiß Erfurt war für eine ähnliche Aktion im Oktober 2014, als zum Abschied des Steigerwaldstadions im Anschluss an ein Freundschaftsspiel ebenfalls eine Pyroshow gezündet wurde, mit einer Geldstrafe von 15.000 Euro belegt worden. Die RWE-Verantwortlichen waren seinerzeit ebenfalls davon ausgegangen, dass es sich bei der Stadionverabschiedung um eine eigene Veranstaltung gehandelt hatte, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des DFB fiel. Das Sportgericht begründete die Strafe damals jedoch mit der Tatsache, dass sich RWE über den Hinweis, das der Einsatz von Pyrotechnik bei Bundesspielen untersagt sei, hinweggesetzt und somit einen klaren Verstoß gegen die geltenden DFB-Regeln begangen habe. Ob auch der Karlsruher SC dagegen verstoßen hat, soll nun ermittelt werden.

   

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