Obergrenzen für Stadien: 50 Prozent Auslastung, maximal 15.000 Fans

Keine bundesweiten Geisterspiele, allerdings eine Begrenzung der Kapazität auf 50 Prozent, maximal aber 15.000 Zuschauer: Darauf haben sich Bund und Länder im Rahmen ihrer Konferenz am Donnerstag verständigt. Die Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und wird damit bereits am anstehenden Wochenende zur Anwendung kommen.

Keine einheitliche Regelung

Rund dreieinhalb Stunden tagten Bund und Länder am Donnerstagmittag, Noch-Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach anschließend von einer "sehr ernsten Lage" und betonte, dass die vierte Welle noch nicht gebrochen sei. Berlins regierender Bürgermeister Michael Müller appellierte an die Klubs, die Eigeninitiative zu ergreifen und abseits der Obergrenzen vor weniger oder gar keinen Fans zu spielen: "Das ist nicht verboten."

Zu einer bundesweit einheitlichen Regelung mit Blick auf die Anzahl der zugelassenen Fans in den Stadien kam die Konferenz, anders als von einigen Ländern gefordert, aber nicht: Während Bayern (1860, Würzburg, Türkgücü) und Baden-Württemberg (Mannheim, Freiburg II) dem Beispiel Sachsens (Zwickau) folgen und wohl noch in dieser Woche Geisterspiele beschließen wollen (in Bayern soll das am Freitag der Fall werden), wird in den anderen Bundesländern weiterhin vor Zuschauern gespielt werden können – allerdings vor kleineren Kulissen. Beschlossen wurde, dass die Kapazität in den Stadien auf 50 Prozent reduziert werden soll, wobei maximal 15.000 Zuschauer zugelassen sein werden. Ob alle Bundesländer diesen Beschluss, der als Mindeststandard bezeichnet wurde, 1:1 umsetzen werden, ist aber noch offen.

NRW (Duisburg, Köln, Dortmund II, Verl) und Hessen (Wiesbaden) hatten im Vorfeld der Konferenz angekündigt, die Kapazitäten zwar auf 33 beziehungsweise 25 Prozent reduzieren, allerdings keine Obergrenze festlegen wollen. Niedersachsen (Osnabrück, Braunschweig, Meppen, Havelse) hatte derweil angekündigt, sich an dem Bund-Länder-Beschluss orientieren zu wollen. In Rheinland-Pfalz (1. FC Kaiserslautern) sind vorerst nur noch 10.000 Zuschauer zugelassen. In Berlin werden Großveranstaltungen bis zu einer absoluten Zahl von 5.000 Zuschauern mit voller Kapazität und für den 5.000 Personen überschreitenden Teil mit maximal 50 Prozent der weiteren Kapazität genehmigt.

2G und Maskenpflicht

In anderen Bundesländern wie Sachsen-Anhalt (Magdeburg, Halle) und dem Saarland (Saarbrücken) könnten derweil auch größere Kulissen als 15.000 Zuschauer möglich sein. So hatte etwa Ministerpräsident Reiner Haseloff für Sachsen-Anhalt betont, dass der Handlungsbedarf bei Großveranstaltungen "hierzulande nicht so stark ist". Der FCM durfte zuletzt vor 20.000 Zuschauern spielen, was einer Auslastung von 66 Prozent entspricht. In Saarbrücken war zuletzt gar eine Vollauslastung möglich.

Klar ist: Flächendeckend wird in den Stadien durchgehend die Maskenpflicht und mindestens 2G gelten, einigerorts aber auch 2G-Plus. Ob mit dem Beginn der Restrunde Mitte Januar wieder vollere Stadien möglich sind, ist noch offen – und hängt vom weiteren Pandemiegeschehen ab. Vorerst dürften 15.000 Zuschauer für die meisten Drittligisten ausreichend sein, nur der 1. FC Magdeburg spielte bislang durchschnittlich vor mehr Fans (15.703). Fazit: Für die meisten Klubs, die auch weiterhin vor Zuschauern spielen dürfte, wird sich durch die neuen Obergrenzen im Vergleich zu den Regelungen der letzten Wochen kaum etwas ändern.

   
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