Rot-Weiß Erfurt legt Berufung gegen DFB-Urteil ein

Der FC Rot-Weiß Erfurt hat am Mittwochnachmittag fristgerecht Berufung gegen das DFB-Urteil vom vergangenen Freitag, wonach die Thüringer eine Strafe von 20.000 Euro zahlen müssen, eingelegt. Wie die Thüringer mitteilten, sei die Höhe der Strafe unangemessen. Der Hintergrund für die vom DFB geforderte Strafzahlung ist das Abschiedsspiel des Steigerwaldstadions am 8. Oktober 2014, als nach der Partie gegen den FC Groningen (1:1) eine Pyroshow gezündet wurde. Da das Feuerwerk erst nach Abpfiff und zudem kontrolliert gezündet wurde und von der Stadt genehmigt war, gingen die Verantwortlichen der Erfurter davon aus, dass es sich um eine eigene Veranstaltung handelt und diese somit nicht in den Zuständigkeitsbereich des DFB fällt.

DFB: Verein hat sich über Verbot hinweggesetzt

Der Verband sah dies jedoch anders: "Bei Bundesspielen ist der Einsatz von Pyrotechnik untersagt. Darauf wurde Rot-Weiß Erfurt im Vorfeld des Spiels auch noch mal explizit hingewiesen. Hierüber hat sich der Verein hinweggesetzt, was in einem klaren Verstoß gegen die geltenden DFB-Regeln mündete”, begründet Stephan Oberholz, stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts. Wann das Bundesgericht den Fall nun erneut aufrollt, ist noch nicht bekannt.

 

   

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