Preußen Münster muss 3.500 Euro Strafe zahlen

Nach dem Einspruch des SV Wacker Burghausen gegen die Partie beim SC Preußen Münster (0:3) hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den SC Preußen Münster im Einzelrichter-Verfahren wegen unsportlichen Verhaltens zu einer Geldstrafe von 3500 Euro verurteilt.

"Am 20. Juli 2013 hatte der Verein im Spielbericht der Drittliga-Begegnung gegen Wacker Burghausen Ersatztorhüter Aziz Recep als einen der vier Akteure eingetragen, die nach den Anforderungen des Paragraphen 12 a Nr. 4.1 der DFB-Spielordnung als für eine DFB-Auswahl spielberechtigte U 23-Fußballer gelten. Diese Angaben stimmten auch mit der Spielberechtigungsliste überein. Allerdings ergaben die Ermittlungen des DFB-Sportgerichts nun, dass Aziz Recep, der gegen Burghausen nicht zum Einsatz kam, griechischer und nicht deutscher Staatsbürger ist. Das wurde vor sechs Jahren beim Passantrag von Preußen Münster auch so angegeben, dann aber beim zuständigen DFB-Mitgliedsverband fälschlicherweise anders vermerkt", heißt es in der Mitteilung des DFB auf seiner Homepage.

Kein Punktabzug für Münster

Die Folge des Verstoßes "wäre gemäß Paragraph 12 b Nr. 2, dass das Spielergebnis für den Verein, der den Verstoß begangen hat, auf null Punkte und 0:2 Tore abzuändern wäre, während es für den gegnerischen Klub beim Spielergebnis bliebe", so der DFB weiter. Da der Verein allerdings keine Schuld trägt, sondern den DFB-Mitgliedsverband "kann und muss lediglich zur Last gelegt werden, dass er diesen Fehler nicht bemerkte oder monierte – dass ihm also ein Kontrollverschulden anzurechnen ist. Daher die Geldstrafe für ein unsportliches Verhalten und keine Änderung der Spielwertung", so Achim Späth, der stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts.

   

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