DFB weist Paderborn-Einspruch gegen VfL-Spiel zurück
Nachdem der SC Paderborn Einspruch gegen die Wertung des Spiels beim VfL Osnabrück (0:0) eingelegt hatte, wies das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Widerspruch nun zurück. Hintergrund des Einspruchs ist der Verdacht der Spielmanipulation gegen drei Spieler des VfL Osnabrück.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Wie der DFB mitteilte, lägen allerdings keine Anhaltspunkte für eine Spielmanipulationen zu Lasten des SC Paderborn vor. Ohnehin habe der VfL keinen der drei verdächtigen Spieler eingesetzt. Somit bleibt das Endergebnis der Partie (0:0) ebenso bestehen wie der sportliche Abstieg der Ostwestfalen. Rechtskräftig ist das Urteil indes aber noch nicht, der SCP kann innerhalb von 24 Stunden Einspruch beim DFB-Sportgericht einlegen. Sonderlich hoch dürften die Erfolgsaussichten aber nicht sein.
Der Hintergrund
Am 18. Mai, zwei Tage vor dem letzten Drittliga-Spieltag dieser Saison, erhielt der Ombudsmann des DFB für Spielmanipulation und Schiedsrichterwesen, Dr. Carsten Thiel von Herff, von Verantwortlichen des SV Werder Bremen einen Hinweis, dass drei Spieler des VfL Osnabrück versucht haben sollen, Geld dafür einzufordern, sich im Spiel gegen den abstiegsbedrohten SC Paderborn um einen Sieg zu bemühen, damit Bremen II den Klassenerhalt schaffen kann. Daraufhin informierte der Ombudsmann den DFB-Vizepräsidenten Dr. Rainer Koch, der den Kontrollausschuss einschaltete und Ermittlungen veranlasste.
Noch am Freitag vor dem Spiel wurden DFB-Vertreter beim VfL Osnabrück vorstellig und gaben die klare Empfehlung, die drei im Verdacht stehenden Spieler für die Partie gegen Paderborn aus dem Kader zu streichen. Dies wurde von Vereinsseite zugesagt, sodass der Kontrollausschuss davon abgesehen hatte, eine vorläufige Sperre zu beantragen. Unmittelbar nach dem Spiel machte der DFB die Ermittlungen öffentlich, zwei Tage später gestanden Marc Heider und Addy Waku Menga ihre Verwicklung in den Fall, behaupteten aber, von einer dritte, zu diesem Zeitpunkt noch unbekannten Person, angestiftet worden zu sein. Seit Montag ist klar: Es handelte sich um Tobias Willers.