Nach Täter-Ermittlung: DFB reduziert Geldstrafe für den HFC

Am 3. November hatte das DFB-Sportgericht den Halleschen FC mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.500 Euro belegt, weil beim Heimspiel gegen Kaiserslautern Pyrotechnik gezündet worden war. Weil der HFC im Nachgang aber einen Täter ermitteln konnte, hat der DFB die Geldstrafe nun um 25 Prozent reduziert. 

2.625 statt 3.500 Euro

Einem entsprechenden Antrag des Klubs auf Wiederaufnahme des Verfahrens hatte das Sportgericht zuvor stattgegeben, weil eine Geldstrafe gegen Vereine wegen Zuschauerfehlverhaltens innerhalb eines Jahres nach der rechtskräftigen Entscheidung reduziert werden kann, wenn nachweislich Täter identifiziert werden konnten. Das war beim Halleschen FC der Fall. Gemäß des zu Beginn der Saison 2018/2019 in Kraft getretenen Strafenkatalogs reduziert sich die Geldstrafe bei Ermittlung eines Täters – wie in diesem Fall – um 25 Prozent.

Dadurch muss der HFC nur noch 2.625 statt 3.500 Euro zahlen – macht eine Ersparnis von immerhin 875 Euro. Bei Identifizierung von bis zu 50 Prozent der Täter würde sich die Strafe übrigens um 50 Prozent reduzieren, bei Ermittlung von bis zu 100 Prozent der Verursacher gar um 75 Prozent. In der Strafentabelle belegen die Saalestädter mit einer Gesamtsumme von nun 9.625 Euro allerdings weiterhin Rang 4.

   

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