Zwei Vorfälle geahndet: Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Halleschen FC am Mittwoch mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.350 Euro belegt und damit zwei Vorfälle unsportlichen Verhaltens der Anhänger geahndet.

Erster der Strafentabelle

Der erste ereignete sich am 24. August beim Heimspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern, als in der 2. Minute mindestens acht Rauchtöpfe abgebrannt wurden, wodurch die Partie für eineinhalb Minuten unterbrochen werden musste. Die Strafe dafür beträgt 3.500 Euro. Vorfall Nummer zwei war die Pyroshow in Zwickau am 15. September. Das Abbrennen von elf pyrotechnischen Gegenständen sorgt hier für eine Strafe in Höhe von 3.850 Euro. Der Verein hat beiden Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig. In der Strafentabelle übernimmt der HFC mit einer Gesamtsumme von 9.600 Euro nun den Spitzenplatz.

   

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