Lautsprecher-Affäre: Keine Bestrafung für TSG

Es war eine bisher einmalige Aktion im deutschen Profifußball: Zum Anfang der Saison 2011 kam es in insgesamt vier Bundesliga-Spielen, darunter die Partie der TSG 1899 Hoffenheim gegen Borussia Dortmund, zu einer Hochfrequenz-Beschallung der Gästefans. Ein Hoffenheimer Mitarbeiter hatte die Apparatur im Gästeblock angebracht und eingesetzt. Nachdem die Staatsanwaltschaft das Verfahren bereits eingestellt hatte, sieht nun auch das DFB-Sportgericht keine Bestrafung vor.

Unsportlich, aber nicht zu bestrafen

Die offizielle Begründung für die Einstellung des Verfahrens gegen die TSG 1899 Hoffenheim lautet: “Das Vorgehen des Mitarbeiters stellt zwar ein unsportliches Verhalten dar, ist allerdings als geringfügig einzustufen.” Soll heißen: Es gibt weder eine Bestrafung für den Bundesligisten selbst, noch für den Hausmeister, die die Lautsprecher präpariert und zum Einsatz gebracht hatte. Mit einer Hochfrequenz-Beschallung wollte der Hausmeister die Schmähgesänge der gegnerischen Fans übertönen, vor allen Dingen im Spiel gegen Borussia Dortmund war dies den Gästefans aufgefallen, die daraufhin mehrfach Schadensersatzforderungen stellten. Ein Gutachten besagte jedoch, dass die Frequenz noch unter 90 Dezibel und deshalb in einem noch zu akzeptierendem Rahmen lag. Dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen zwar erwiesener Schuld, jedoch nicht in anklagbarem Bereich, einstellte, war also abzusehen. Doch vom DFB-Sportgericht hatten viele Fans nun noch auf Konsequenzen für die TSG 1899 gehofft.

Warum keine Bestrafung?

Dass Hoffenheim Mist gebaut hat, hatte der DFB bereits eingeräumt. Doch eine Bestrafung zieht die Lautsprecher-Affäre dennoch nicht nach sich. Anton Nachreiner, Vorsitzender des DFB-Kontrollausschusses, äußerte sich gegenüber “11FREUNDE” zum Urteil: “Das war im Ergebnis ein Lausbubenstreich á la Max und Moritz. Zwar unsportlich, aber auch ganz offensichtlich harmlos, wie das Gutachten der Staatsanwaltschaft bewiesen hat. Niemand ist zu Schaden gekommen.” Nachreiner gibt auch den Dortmunder Borussen eine Mitschuld: “Angefangen haben ja die Dortmunder mit ihren Schmähgesängen. Das war unfair. Das Verhalten des TSG-Mitarbeiters war eine Reaktion auf die Schmähgesänge.”

Freifahrtsschein für erneute Taten

Eine vernünftige Erklärung sieht wahrlich anders aus, außerdem wirft dieses Urteil viele Fragen auf. Wieso wird eine solche Tat nicht geahndet? Für den Einsatz von Pyrotechnik, bei dem niemand zu Schaden kommt, gibt es Geldstrafen in sechsstelliger Höhe. Bei solchen Vorfällen wie in Hoffenheim, bei denen Fans klar angegriffen wurden, gibt es einen “Freispruch”. Viele könnten das nun auch als Freifahrtsschein sehen, so könnte nun zum Beispiel ein Mitarbeiter von Preußen Münster zum Derby nächste Woche gegen den VfL Osnabrück ebenfalls solche Lautsprecher im Gästeblock anbringen, ohne bestraft zu werden. Es könnte spannend sein zu sehen, was der DFB dann machen würde. Oder hat am Ende doch alles nur mit Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp zu tun, der unumstrittener Weise Kontakte zu DFB-Funktionären pflegt?

 

   

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