Geldstrafe und Teilausschluss auf Bewährung für Dynamo

Dynamo Dresden muss eine weitere Strafe durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hinnehmen. Wie der Verband am Freitag mitteilte, wurde der Verein "wegen Zuschauer-Vorkommnissen in zwei Spielen zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus muss Dresden ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Zuschauerblöcke der Nordtribüne schließen. Für dieses Spiel dürfen darüber hinaus nur 7000 Eintrittskarten für den Heimbereich verkauft werden", heißt es in der Mitteilung. Diese Strafe wird für zehn Monate auf Bewährung ausgesetzt, tritt also nur bei einem weiteren Vergehen in Kraft.

Pyrotechnik bei Auswärtsspiel in Aue

Bei den Spielen handelt es sich um die Partien gegen Arminia Bielefeld. Die Partie musste von Schiedsrichter Manuel Gräfe für eine Viertelstunde unterbrochen werden, "nachdem ein aus dem Dresdner Zuschauerblock kommender Knallkörper neben zwei Spielern im Dresdner Strafraum detoniert war. Darüber hinaus wurde im Dresdner Zuschauerblock auch zu anderen Zeitpunkten wiederholt Pyrotechnik gezündet und teilweise aufs Spielfeld geworfen sowie nach Spielschluss ein Plakat mit bedrohlichem Inhalt aufgehängt." Zudem kam es beim Auswärtsspiel bei Erzgebirge Aue im Dresdner Block zum mehrmaligen Einsatz von Pyrotechnik. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.

   

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