Fortuna Köln: 5.000 Euro Geldstrafe und Auflagen

Wie das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunde (DFB) am Mittwoch bekanntgab, wurde Aufsteiger Fortuna Köln zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt. Zudem erhält der Verein Auflagen, "unverzüglich den Ordnungsdienst und die Stadionsicherheit bei Heimspielen zu verbessern, und dazu binnen zwei Wochen in Abstimmung mit der DFB-Hauptabteilung "Prävention und Sicherheit" einen konkreten Maßnahmenkatalog zu entwickeln und umzusetzen", heißt es in der Mitteilung des DFB.
Mängel bei drei Heimspielen
Geahndet wurden Vorfälle bei den Heimspielen gegen den MSV Duisburg (30. August), Hansa Rostock (24. September) und Preußen Münster (24. Oktober), als im Gästebereich "jeweils mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet worden. Zudem gab es vor Beginn des Spiels gegen Rostock organisatorische Mängel bei Kontrolle und Begleitung der Gästefans im Stadion", begründet der Verband die Strafe. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig. Für die Fortuna war es die erste Geldstrafe der laufenden Saison, in der Strafentabelle der 3. Liga steigen sie auf Platz drei ein.
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