FCM-Fan scheitert mit Klage gegen die Duisburger Polizei

Ein weiblicher Fan des 1. FC Magdeburg ist mit einer Klage gegen die Duisburger Polizei gescheitert. Die 43-Jährige fühlte sich durch einen Tweet diffamiert, das zuständige Düsseldorfer Verwaltungsgericht erkannte jedoch kein rechtswidriges Verhalten seitens der Polizei. 

"Regencapes angezogen, um die Durchsuchung zu verhindern"

Vor über zwei Jahren trat der 1. FC Magdeburg zu einem Drittliga-Spiel beim MSV Duisburg an. Die Partie wurde von der Polizei vorab als "Problemspielbegegnung" eingestuft. Als sich FCM-Fans vor dem Gästeeingang der Schauinslandreisen-Arena unvermittelt Regencapes überstreiften, setzte das Präsidium den folgenden Tweet – samt Foto von der Szene – ab: "Stau am Gästeeingang, einige Fans haben sich Regencapes angezogen, um die Durchsuchung zu verhindern."

Ein Vorwurf, den sich eine Anhängerin der Elbestädter nicht gefallen lassen wollte. Die Capes seien lediglich für eine Choreographie im Gästeblock, keinesfalls als Mittel zur Behinderung der Polizeiarbeit bestimmt gewesen. Nach Ansicht der 48-Jährigen diffamierte der Eintrag auf der Plattform die betreffenden Magdeburger Fans, damit habe sich die Polizei rechtswidrig verhalten. Konkret fühlte sich die Klägerin in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

Verwaltungsgericht erkennt keine Rechtswidrigkeit

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht sah das offensichtlich anders. So sei die Frau auf den ausgewerteten Bildern nicht eindeutig zu erkennen gewesen, außerdem habe das Überstreifen der Capes ohne Niederschlag den betreffenden Verdacht durchaus zugelassen. Demnach wurde die Frau somit weder stigmatisiert noch anderweitig in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

 

   

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