Eintracht-Fan wegen Böllerwurf zu Haftstrafe auf Bewährung verurteilt
In der juristischen Aufarbeitung der Ausschreitungen von Fans von Eintracht Braunschweig beim Erstliga-Relegationsduell 2017 mit Bundesligist VfL Wolfsburg ist ein weiteres Urteil gefallen. Das Amtsgericht Braunschweig verurteilte einen 54 Jahre alten Mann wegen eines Böllerwurfes zu einer Haft von drei Monaten und setzte die Gefängnisstrafe für drei Jahre zur Bewährung aus.
Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz
Einem Bericht des Internetportals "news38" unter Berufung auf einen Gerichtssprecher zufolge sprach das Gericht den Eintracht-Anhänger eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz für schuldig. Auch die Staatsanwaltschaft hatte demnach auf eine zunächst erwogene Anklage wegen Körperverletzung verzichtet, nachdem ihre Ermittlungen ergeben hatten, dass durch den Böller niemand verletzt worden war.
Bereits im vergangenen Sommer war ein Eintracht-Randalierer wegen seiner Beteiligung an den Krawallen beim Aufstiegsspiel zu einer Geldstrafe von über 4.000 Euro verurteilt worden. Weil der Angeklagte in dem Verfahren sein Verhalten glaubhaft bedauert und auch schon ein Konfliktbewältigungstraining aufgenommen hatte, sah das Gericht seinerzeit von der Verhängung einer auch denkbaren Haftstrafe ab.
Weiteres Verfahren anhängig
Noch anhängig ist ein weiteres Verfahren wegen der Ausschreitungen vor dem Amtsgericht Helmstedt – ebenfalls wegen eines Böllerwurfes. In diesem Fall fordert die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung des Angeklagten wegen Körperverletzung, weil ein Ordner im Innenraum des Eintracht-Stadions durch den geworfenen Böller ein Knalltrauma erlitten hatte.