Einspruch! Sportfreunde Lotte ziehen vor das DFB-Bundesgericht

Nachdem das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Einspruch des Regionalligisten Sportfreunde Lotte auf die Spielwertung der Partie zwischen Rot-Weiß Essen und Borussia Dortmund II am heutigen Nachmittag nach zweistündiger Verhandlung abgelehnt hat, wollen die Westfalen nun vor das DFB-Bundesgericht ziehen. Dies kündigte der Lotter Fußballobmann Manfred Wilke am Abend in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) an: „Wir werden nichts unversucht lassen, dass die Schwere der Tat geahndet wird".

"Der Betrug darf nicht weggebügelt werden"

Gemäß den DFB-Statuten hat der Tabellenzweite der nun beendeten Regionalligasaison bis Montag um 24 Uhr Zeit, Einspruch gegen das heutige Urteil einzulegen. "Wir haben schon das Gefühl, dass der DFB das trockenlegen möchte. Der Verband ist an eine lückenlose Aufklärung interessiert. Der Betrug darf nicht weggebügelt werden", wird Wilke in der "NOZ" zitiert. Bereits am 25. Mai gab es eine Entscheidung des DFB-Sportgerichts im Einzelrichterverfahren bezüglich einer Nicht-Wertung der Regionalliga-Partie Rot-Weiss Essen – Borussia Dortmund II. Damals hatte der Richter den Protest der Sportfreunde Lotte abgewiesen, die Sportfreunde gingen aber in Berufung. Nach wie vor klammern sie sich an den letzten Strohhalm, um am “Grünen Tisch” doch noch als 21. Team auf den Drittliga-Zug aufzuspringen.

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FOTO: Flohre Fotografie

   

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