Zusätzlicher Pokalstartplatz für Württemberg nach Dresden-Ausschluss

Nachdem Zweitligist Dynamo Dresden aus dem DFB-Pokal 2013/2014 ausgeschlossen wurde, teilte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Donnerstag mit, dass der freigewordene Startplatz an den Württembergischen Fußballverband geht. Die Grundlage für diese Entscheidung stellt die Spielordnung des DFB dar. In Paragraf 45, Absatz 1.3, steht geschrieben: "Die verbleibenden Plätze bis zur Zahl 64 werden an die Landesverbände vergeben, die die meisten Herren-Mannschaften im Spielbetrieb haben. Dabei kann jeder Verband höchstens einen weiteren Teilnehmer stellen."

Mögliches Entscheidungsspiel zwischen Ulm und Großaspach

Da die drei mitgliederstärksten Verbände (Bayern, Niedersachsen und Westfalen) bereits zwei Startplätze haben, bekommt der auf Platz vier der Mitgliederstatistik liegende Württembergische Fußball-Verband (WFV) einen weiteren DFB-Pokal Startplatz für die kommende Spielzeit zugesprochen. Das Finale des Landespokals bestritten in diesem Jahr der Neckarsulmer SV und der 1.FC Heidenheim, die durch die Neuvergabe beide definitiv an der ersten Runde des DFB-Pokal 2013/2014 teilnehmen.

Sollten die Heidenheimer am letzten Spieltag der 3.Liga ihren dritten Tabellenplatz halten können beziehungsweise nicht aus den Top vier der Liga rutschen (die zur DFB-Pokalteilnahme berechtigen), würde neben der Neckarsulmer SU noch ein weiteres Team aus dem WFV nachrutschen. Wie liga3-online.de auf Nachfrage erfuhr, würde es in diesem Fall ein Entscheidungsspiel zwischen den beiden im Halbfinale des Landespokals unterlegenen Mannschaften geben (SSV Ulm 1846 und SG Sonnenhof Großaspach). Sollte diese Konstellation zustande kommen, wird der Verband am Dienstag über eine Ansetzung informieren.

 

 

   

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