DFB verhandelt DFB-Einspruch gegen FCM-Urteil am 9.8.
Am 9. August wird es vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt zu einer mündlichen Verhandlung bezüglich eines Urteils gegen den 1. FC Magdeburg kommen.
DFB gegen DFB
Der Hintergrund: Am 25. Mai hatte der DFB-Kontrollausschuss eine Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro gegen den FCM verhängt und einen Zuschauer-Teilausschluss bei zwei Heimspielen des 1. FC Magdeburg beschlossen. Der FCM legte Einspruch ein, sodass es Ende Juni zu einer Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht in Frankfurt kam. Im Rahmen der mehrstündigen Sitzung änderte der Verband das Urteil und ließ beide Blocksperren fallen. Im Gegenzug wurde die Geldstrafe von 9.000 auf 30.000 Euro erhöht und der Bewährungszeitraum für einen Teilausschluss auf weitere zwölf Monate verlängert. Da der Kontrollausschuss das neue Urteil jedoch nicht akzeptiert hat, legte er ebenfalls Einspruch ein. Somit muss die Angelegenheit nun erneut verhandelt werden.
FCM-Präsident Fechner appelliert an die Fans
Beim FCM hat man dafür wenig Verständnis. Präsident Peter Fechner sagte in einer Mitteilung: "Auch das (…) vom DFB-Kontrollausschuss mit der Berufung angegriffene Urteil vom 30.06.2016 trifft uns wirtschaftlich und inhaltlich sehr hart und deshalb haben wir für die Berufungseinlegung durch den DFB-Kontrollausschuss auch wenig Verständnis." Dennoch appellierte er auch an die eigenen Fans: "Die erfolgte Verlängerung der Bewährungszeit (…) ist auch und vor allem ein dringender Appell an unsere Fans, den ich noch einmal und ganz klar unterstreiche. Insbesondere das Abbrennen von Pyrotechnik bei Heim- und Auswärtsspielen war und bleibt ausdrücklich untersagt und kann empfindliche Sanktionen für den 1. FC Magdeburg zur Folge haben, die zudem auch den sportlichen Bereich treffen. Solche Aktionen schaden also auch dem sportlichen Fortkommen unserer Mannschaft massiv, was jedem Fan, der sich an so etwas beteiligt, auch klar sein muss." Weiterhin will der FCM "alle Anstrengungen unternehmen", die vom DFB verhängten Strafen "auf ermittelte Täter umzulegen".