DFB-Urteil: Geisterspiel für den Karlsruher SC

Seit 13.30 Uhr wurde vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Sportstrafsache gegen den Karlsruher SC verhandelt. Der DFB-Kontrollausschuss hatte beim Sportgericht beantragt, den KSC wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Fans und eines Falles eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro und einem Geisterspiel zu verurteilen. Das DFB-Sportgericht hat unter der Leitung von Richter Hans E. Lorenz entschieden, dass das erste Heimspiel des KSC in der kommenden Drittliga-Saison 2012/2013 gegen den Halleschen FC ohne Zuschauer stattfinden wird.

Geisterspiel gegen Halleschen FC

Für insgesamt sechs Fälle eines gegen die Regeln verstoßenden Verhaltens wurde der Karlsuher SC heute vom DFB-Sportgericht (Richter Hans E. Lorenz) verurteilt. Darin eingeschlossen sind vier Fälle von Einsätzen von Pyrotechnik in den Zweitliga-Partien gegen Energie Cottbus (17. Februar 2012), beim FC St. Pauli (12. März 2012), bei Alemannia Aachen (29. April 2012) und im Relegations-Hinspiel gegen den SSV Jahn Regensburg (11. Mai 2012). Hinzu kommt ein fehlerhaftes Verhalten der Ordnungskräfte, als im KSC-Heimspiel gegen Eintracht Frankfurt etwa 400 Eintracht-Fans ungehindert den Eingangsbereich stürmen und mehrmals Rauch- und Knallkörper zünden konnten (6. Mai 2012). Insbesondere geahndet wurden die Vorkommnisse beim Relegations-Rückspiel bei Jahn Regensburg, als rund 200 KSC-Anhänger nach Spielende teilweise gewaltsam das Spielfeld stürmten, Ordner angriffen und Pyrotechnik zündeten. Auch während des Spieles kam es zu mehrfacher Anwendung von Rauch- und Knallkörpern. Das DFB-Sportgericht verurteilte den KSC nun zu einem Geisterspiel im ersten Drittliga-Heimspiel gegen den Halleschen FC. "Das Urteil hat generalpräventive Bedeutung. Zuschauerausschreitungen haben an Zahl und Umfang erheblich zugenommen. Eine Geldstrafe oder ein Teilausschluss für ein Spiel in der 3. Liga hätten als Strafmaß nicht ausgereicht", kommentierte Richter Lorenz das Urteil auf der Homepage des DFB. Binnen einer Woche kann der Karlsruher SC nun Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einlegen.

   
Back to top button