DFB-Sportgericht verhandelt HFC-Einspruch am Freitag

Nachdem der Hallesche FC erneut Einspruch gegen die Spielwertung der Partie gegen Preußen Münster (2:2) eingelegt hatte, steht nun der Termin für die mündliche Verhandlung fest. Wie der DFB am Montag mitteilte, wird sich das Sportgericht um Richter Stephan Oberholz der Angelegenheit am Freitag ab 14 Uhr widmen. 

Wechsel-Chaos als Auslöser

Hintergrund des Einspruchs ist das Wechsel-Chaos beim Spiel gegen Preußen Münster am 21. September: So sollte beim HFC Washausen für Boyd kommen, doch aufgrund eines folgenschweren Missverständnisses ging neben Boyd auch Sohm vom Platz. Sekunden später, Halle war zu diesem Zeitpunkt nur mit neun Spielern im Strafraum, fiel das 2:2 für Münster. Entsprechend groß war die Aufregung beim Halleschen FC, der juristisch gegen das Wechsel-Chaos vorging und beim DFB Einspruch gegen die Spielwertung eingelegte – allerdings ohne Erfolg.

Vor zwei Wochen hatte das DFB-Sportgericht den Einspruch zurückgewiesen. Demnach seien keine Regelverstöße von Schiedsrichter Michael Bacher zu erkennen, vielmehr handele es sich um Tatsachenentscheidungen des Unparteiischen, "die nicht anfechtbar und damit hinzunehmen sind", hieß es.

Erfolgsaussichten gering

Da Halle mit der Begründung, dass beim Auswechselvorgang unmittelbar vor dem Ausgleich zum 2:2 eben doch ein Regelverstoß vorgelegen habe, erneut Einspruch einlegte, kommt es nun zu der Verhandlung. Dort will der HFC seine Argumente mündlich vortragen.

Allerdings sind die Erfolgsaussichten eher gering, zumal die Verhandlung von Stephan Oberholz geführt wird. Der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts hatte den Einspruch der Saalestädter bereits in erster Instanz zurückgewiesen. Sollte es auch am Freitag dazukommen, könnte der HFC im nächsten Schritt vor das DFB-Bundesgericht ziehen – und würde dort auf einen anderen Richter treffen. Aber auch dort dürfte der Einspruch kaum Aussicht auf Erfolg haben.

   

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