DFB-Sportgericht: Pokalausschluss für Dynamo Dresden

Im letzten Jahr kamen sie noch mit einem blauen Auge davon, nun hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Hans E. Lorenz ernst gemacht: Der Zweitligist SG Dynamo Dresden wird für die kommende Pokal-Spielzeit 2013/14 vom Wettbewerb ausgeschlossen. Grund dafür sei "fortgesetztes unsportliches Verhalten" der Dynamo-Fans. Der DFB hat damit die Ausschreitungen im DFB-Pokal-Spiel zwischen Hannover 96 und Dynamo Dresden bestraft.

Schon 2011 drohte Pokalausschluss

Ein Pokalausschluss drohte Dynamo Dresden bereits 2011, als der DFB nach den Ausschreitungen im Pokalspiel gegen Borussia Dortmund eine solche Bestrafung bereits ausgesprochen hatte. Im Berufungsverfahren konnte die SGD das Urteil jedoch in eine Geldstrafe von 100.000 Euro und einem Geisterspiel in der 2. Bundesliga umwandeln. Nach den erneuten Krawallen in der 2. Hauptrunde des DFB-Pokals am 31. Oktober bei Hannover 96 (5:4-Sieg für Hannover nach Elfmeterschießen) hat das Sportgericht nun aber ernst gemacht und den Zweitligisten hart bestraft. Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz, zur Urteilsbegründung auf der offiziellen DFB-Homepage: "Das Strafmaß für Dresden erklärt sich aus den zahlreichen, einschlägigen Vorbelastungen und dem Ausmaß der Ausschreitungen beim Pokal-Spiel in Hannover. Solche Stadionüberfälle sind Anschläge auf den Fußball im Allgemeinen, die einer konsequenten Ahndung bedürfen. Im letzten Jahr hat das DFB-Bundesgericht nach den Vorfällen in Dortmund ausdrücklich davor gewarnt, dass im Wiederholungsfall der Pokal-Ausschluss droht." Die Bestrafung durch den DFB setzt sich demnach nicht nur aus den Pokalspielen, sondern auch aus weiteren Verfehlungen der Anhänger von Dynamo Dresden zusammen. Damit wird Zweitligist SG Dynamo Dresden in der Saison 2013/14 nicht am DFB-Pokal teilnehmen.

   

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