DFB lehnt Einspruch des F.C. Hansa erneut ab
Erneute Niederlage für den F.C. Hansa Rostock beim DFB: Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Einspruch der Kogge gegen eine Geldstrafe in Höhe von 38.350 Euro im Rahmen einer mündlichen Verhandlung am Dienstag wie erwartet zurückgewiesen.
DFB hält an Strafe fest
Mit der Begründung, die Strafe sei im Vergleich zu Urteilen aus den vergangenen Jahren unverhältnismäßig, hatte die Kogge Ende November erneut Einspruch eingelegt, nachdem das Sportgericht das Strafmaß zuvor bestätigt hatte. Doch überzeugen konnte Hansa das Bundesgericht nicht: "Die Richtlinie für die Antragspraxis des Kontrollausschusses, die mit Vereins- und Fanvertretern entwickelt und aus der gängigen Rechtsprechung der Sportgerichtsbarkeit abgeleitet wurde, bildet Mindeststrafen für Normalfälle ab", so Achim Späth, der die Sitzung am Dienstag als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts leitete.
Im vorliegenden Fall wäre laut Späth sogar eine höhere Strafe "möglich und angemessen" gewesen, jedoch dürfe das Bundesgericht keine höheren Strafen als die Vorinstanz verhängen, "insofern nur der Verein und nicht der Kontrollausschuss in Berufung gegangen ist", so Späth weiter. Es bleibt also bei der Strafe von 38.350 Euro.
Zieht Hansa vor das Schiedsgericht?
Allein 34.450 Euro soll Hansa für die Pyroshow seiner Fans beim Pokalspiel gegen den VfB Stuttgart zahlen, als insgesamt 92 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt wurden – zudem ahndete der DFB das Abfeuern einer Rakete sowie das Werfen von mindestens fünf Bechern. Zusätzlich sprach das DFB-Sportgericht im November eine weitere Geldstrafe in Höhe von 3.900 Euro aus, da Rostocker Fans beim Spiel in Großaspach am 22. September insgesamt sieben bengalische Fackeln und acht Rauchtöpfe zündeten.
Endgültig ist das Urteil aber noch nicht, der F.C. Hansa kann innerhalb einer Woche erneut Einspruch einlegen und damit eine Verhandlung vor dem Ständigen Schiedsgericht beantragen. Es wäre das erste Mal, das ein Drittligist aufgrund einer Pyrostrafe diesen Weg gehen würde. In letzter Instanz wäre auch noch der Gang vor ein ordentliches Gericht möglich.
Spitzenreiter in der Strafentabelle
In der Strafentabelle belegt die Kogge mit einer Gesamtstrafe von 41.850 Euro in dieser Saison weiterhin den Spitzenplatz – mit eingerechnet ist auch das Strafmaß für den Pyro-Einsatz bei den Spielen gegen 1860 München und Würzburg (3.500 Euro). Offen sind derweil noch die Strafen für die Pyroshow beim Pokalspiel gegen Nürnberg sowie für die Vorfälle bei der Partie in Jena – in beiden Fällen droht Hansa jeweils eine empfindliche Strafe.
Seit 2013 musste der FCH insgesamt 229.850 Euro an den DFB überweisen – so viel wie kein anderer Drittligist in diesem Zeitraum. Allein in der letzten Saison wurden 65.000 Euro fällig. Diesen Betrag wird die Kogge wohl schon in Kürze übertreffen.