DFB: Hohe Geldstrafen für Rot-Weiß Erfurt und Chemnitzer FC

Wie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Freitag mitteilte, wurden die beiden Drittligisten FC Rot-Weiß Erfurt und Chemnitzer FC durch das Sportgericht jeweils im Einzelrichter-Verfahren mit hohen Geldstrafen belegt. Für den FC Rot-Weiß Erfurt fallen nach zwei Pyrotechnik-Aktionen durch seine Anhänger in der abgelaufenen Drittliga-Saison 2011/2012 3.000 Euro an, der Chemnitzer FC wurde nach drei derartigen Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt.

Nicht unerhebliche Geldstrafe für Erfurt

Sogenannte „Fans“ des FC Rot-Weiß hatten am 7. Februar 2012 im Auswärtsspiel beim VfL Osnabrück kurz vor dem Spielanfang Rauchpulver entzündet. In der Drittliga-Partie beim Chemnitzer FC am 28. April 2012 wurden im Gästeblock der Erfurter Fans in der 55. Minute mehrere Bengalische Feuer gezündet. Der DFB teilte heute mit, dass das DFB-Sportgericht "im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro" belegt hat.

Satte Geldstrafe für die "Himmelblauen"

Den Chemnitzer FC hat es heute noch härter getroffen. Das DFB-Sportgericht hat den CFC heute im Einzelrichter-Verfahren wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt. Der erste Fall stammt vom 21. April 2012, als während des Auswärtsspiels beim SSV Jahn Regensburg Rauchbomben gezündet wurden. Im zweiten Fall wurden die „Himmelblauen“ aus demselben Grund wie die Erfurter verurteilt – die Anhänger des CFC hatten am 28. April 2012 ebenso wie die RWE-Fans mehrere Bengalische Feuer in ihrem Zuschauerblock entzündet. Am 5. Mai 2012 wurde im Chemnitzer Gästeblock gegen den SV Wacker Burghausen Pyrotechnik abgebrannt. Alles zusammen kostet den Chemnitzer FC 6.000 Euro. Beide Vereine, sowohl der FC Rot-Weiß Erfurt als auch der Chemnitzer FC, haben ihrem Urteil zugestimmt und müssen zudem die Kosten des jeweiligen Verfahrens tragen.

   
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