DFB bestraft vier Vorfälle: 4.000 Euro Strafe für den 1. FCM

[box type="info"]Update: 1. FC Magdeburg verzichtet auf Einspruch gegen DFB-Urteil[/box]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Magdeburg aufgrund von vier Vorfällen in den letzten drei Monaten mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro belegt. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht, der FCM kann innerhalb von 24 Stunden Einspruch einlegen.

Anti-DFB-Banner bestraft 

Zurückzuführen ist das Strafmaß auf folgende Vorkommnisse: Beim Auswärtsspiel in Halle am 24. Januar wurde aus dem Magdeburger Block bei einem Eckball für den HFC ein Feuerzeug in die Richtung eines Hallenser Spielers geworfen, nach dem Spiel beim Chemnitzer FC am 5. Februar wurde im Gästeblock einen Kleidungsgegenstand verbrannt und vor der Partie gegen Fortuna Köln am 13. Februar wurden in Block U drei DFB-kritische Banner gezeigt (Foto oben). Ebenfalls geahndet wurde das Zünden und das anschließende Werfen einer rote Fackel in den Innenraum beim Auswärtsspiel in Osnabrück am 20. Februar.

Magdeburg wieder Spitzenreiter der Strafentabelle

Gegen das Urteil kann der FCM noch innerhalb von 24 Stunden Einspruch einlegen und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen. Da die Erfolgsaussichten eines Einspruchs aber eher gering sind, übernimmt der Aufsteiger mit einer Gesamtsumme von 48.000 Euro nun wieder die Spitzenposition der Strafentabelle der 3. Liga. Die im Februar ausgesprochene Bewährungsstrafe bleibt unterdessen weiter bestehen (bis Dezember 2016) und tritt erst bei einem schwerwiegenden Wiederholungsfall in Kraft.

 

   

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