1. FC Magdeburg verzichtet auf Einspruch gegen DFB-Urteil
Innerhalb von 24 Stunden hätte der 1. FC Magdeburg Einspruch gegen ein am Dienstag verhängtes Urteil des DFB-Sportgerichtes einlegen können. Doch "um weitere Verfahrenskosten zu meiden", akzeptiert der Verein die ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro.
Sportgericht bestätigt Kontrollausschuss
Einem bereits vor einigen Tagen intern erschienen Strafantrag des Kontrollausschusses des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte der 1. FCM zunächst mit einer umfangreichen Stellungnahme widersprochen. Doch da das Sportgericht dem Antrag des Kontrollausschusses folgte und ihn damit bestätigte, verzichtet der Club nun auf einen Einspruch.
DFB bestraft vier Vorfälle
Mit der Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro ahndete der DFB gleich mehrere Vorkommnisse in den letzten drei Monaten: Beim Auswärtsspiel in Halle am 24. Januar wurde aus dem Magdeburger Block bei einem Eckball für den HFC ein Feuerzeug in die Richtung eines Hallenser Spielers geworfen, nach dem Spiel in Chemnitz am 5. Februar wurde im Gästeblock einen Kleidungsgegenstand verbrannt, vor der Partie gegen Köln am 13. Februar wurden in Block U drei DFB-kritische Banner gezeigt und beim Spiel in Osnabrück am 20. Februar wurde eine rote Fackel gezündet und anschließend in den Innenraum geworfen. Mit einer Gesamtstrafe von insgesamt 48.000 Euro belegt der 1. FCM nun den Spitzenplatz der Drittliga-Strafentabelle.