DFB ändert Urteil: Hansa in Magdeburg und Jena ohne Fans

Nachdem der F.C. Hansa Rostock gegen ein am 13. Juli verhängtes Urteil des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Einspruch eingelegt hatte, ist es nun zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht gekommen – das Ergebnis: Statt des zunächst verhängten Zuschauer-Teilausschlusses bei einem Heimspiel muss Hansa nun die Auswärtsspiele in Magdeburg (9. September) und Jena (Mitte Oktober) ohne eigene Fans austragen. 

DFB: Urteil ist "sinnvoll und angemessen"

Darüber hinaus wurde der Komplett-Ausschluss bei zwei weiteren Auswärtsspielen bis zum Saisonende auf Bewährung ausgesetzt. Das heißt: Kommt es bis zum 30. Juni 2018 zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall, muss die Kogge bei zwei weiteren Partien in fremden Stadien ohne Fans antreten. Bei allen Spielen, die ohne Hansa-Anhänger stattfinden, muss die Kogge dem jeweiligen Heimverein das komplette Kontingent an Auswärtstickets abnehmen und ihm den "übrigen Mehraufwand ersetzen", wie es in einer DFB-Mitteilung heißt. Darüber hinaus darf Hansa Rostock Eintrittskarten zu ausgewählten Auswärtsspielen in der Saison 2017/18 nur online, personalisiert und an Vereinsmitglieder verkaufen.

Stephan Oberholz, der die Verhandlung vor dem Sportgericht leitete, bezeichnete das Urteil als "sinnvoll und angemessen." Die Begründung: "Die Sanktionen sind gemünzt speziell auf Auswärtsspiele, sie setzen damit dort an, wo das Problem gelegen hat. Für die 3. Liga betreten wir damit ein Stück weit Neuland." Die bereits am 13. Juni ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro bleibt unterdessen bestehen. In der Strafentabelle der Saison 2016/17 belegt Hansa damit den dritten Rang.

Diverse Vorfälle geahndet – Hansa akzeptiert Urteil

Hintergrund der empfindlichen Strafe sind die Vorkommnisse bei den Spielen in Lotte (11. März), Zwickau (20. März), Osnabrück (2. April), Mainz (9. April), Kiel (6. Mai) und Chemnitz (20. Mai). Bestraft wurde der Einsatz von Pyrotechnik in Lotte und Zwickau, das Zerstören beziehungsweise Anzünden der Toilettenanlagen während der Begegnungen in Zwickau, Osnabrück, Mainz, Kiel und Chemnitz, das Verbrennen gegnerischer Fanartikel und die Belagerung des Dachs einer Verkaufsstelle in Zwickau, das Werfen zweier Glasflaschen und eines kleinen Steins in Richtung der Sicherheitskräfte in Osnabrück, das Angreifen und Verletzen dreier Ordner in Mainz und das Zeigen von Bannern mit unsportlichem Inhalt in Chemnitz. Der F.C. Hansa hat das Urteil akzeptiert, es ist damit rechtskräftig.

In einer Mitteilung betitelte Vorstandsvorsitzender Robert Marien das Strafmaß als "sehr hart", warnte aber davor, sich nun auf den DFB einzuschießen: "Es ist vollkommen unstrittig, dass Fehlverhalten unserer Fans vorgelegen hat und dies auch eine Strafe nach sich ziehen würde. Zumal es sich bei den Verfehlungen anscheinend um ein vollkommen grundloses Bedürfnis nach Vandalismus handelt!" Anders, so Marien weiter, sei es nicht zu erklären, "dass in gewisser Regelmäßigkeit sanitäre Anlagen zerstört und in Brand gesetzt werden." Bei allem Ärger über eine erneute Verurteilung durch den DFB dürfe man daher nie Ursache und Wirkung vergessen, macht der Vorstandsvorsitzende klar.

   
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