Dank Täter-Ermittlung: DFB reduziert Strafe gegen Zwickau

Weil der FSV Zwickau nachträglich den Täter eines Pyro-Vergehens ermitteln konnte, wird eine vom DFB-Sportgericht im Oktober des vergangenen Jahres ausgesprochene Geldstrafe reduziert. Die Strafe wird um 25 Prozent reduziert, so dass Zwickau nur noch 1312 anstatt 1750 Euro zahlen muss.

Strafe wird um 25 Prozent reduziert 

Am 23. Oktober 2018 hatte das DFB-Sportgericht den FSV Zwickau zu 1750 Euro Geldstrafe verurteilt, weil während des Drittligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 2. September 2018 im Zwickauer Zuschauerbereich in der ersten Minute vier Rauchkörper und in der Nachspielzeit ein weiterer Rauchkörper gezündet worden waren. Am 5. August hatte der Drittligist dann die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Sportgericht beantragt und angezeigt, dass ein Täter ermittelt worden sei, der an besagten pyrotechnischen Vorkommnissen mitgewirkt habe.

Wie der DFB am Mittwoch nun mitteilte, wurde dem Antrag nun stattgegeben und die damals ausgesprochene Strafe deswegen um 25 Prozent verringert. Bei einer Identifizierung der anderen Mittäter wäre sogar noch eine Verringerung von bis zu 75 Prozent möglich gewesen, doch auch so muss der Verein letztlich nur 1312 Euro bezahlen.

   

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