Carl Zeiss Jena: DFB-Bundesgericht weist Berufungen zurück

Niederlage für den FC Carl Zeiss Jena vor dem DFB-Bundesgericht. Im Rahmen einer mündlichen Verhandlung hat das Gericht vier Berufungen der Thüringer zurückgewiesen. Die insgesamt verhängte Summe in Höhe von 24.260 Euro bleibt damit bestehen – zumindest vorerst.

Kein ausreichender Ordnungsdienst?

"Die Berufungen waren zurückzuweisen, da die Verurteilungen jeweils auch wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes erfolgt sind, nicht nur wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger" so Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts.

Konkret ging es um folgende Vorfälle: Beim Heimspiel gegen Hansa Rostock am 3. November 2018 kam es im Bereich der Haupttribüne zu Tumulten zwischen Rostocker und Jenaer Zuschauern, wobei auch Sicherheitszäune überstiegen wurden. Es entstand ein Handgemenge, in dessen Verlauf auch Pyrotechnik gezündet wurde. Der Schiedsrichter musste das Spiel zwischenzeitlich für sechs Minuten unterbrechen. Nach dem Schlusspfiff wurde der Schiedsrichter von der Haupttribüne aus mit einem Gegenstand beworfen und mit Bier überschüttet. Insgesamt werden hierfür 12.800 Euro fällig.

Im Rahmen des Spiels bei 1860 München am 16. Dezember 2018 zündeten Jenaer Zuschauer 14 Rauchkörper, einen Böller sowie einen Knallkörper, der auf das Spielfeld geworfen wurde. Außerdem landeten während des Spiels mindestens fünf Becher aus dem Gästeblock auf dem Spielfeld. Bei der Partie in Halle am 2. Februar 2019 wurde ein HFC-Spieler während der Ausführung eines Eckballs von einem aus dem Gästeblock geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen. Außerdem wurden in der 86. Spielminute Feuerzeuge und Teile von Fahnenstangen in Richtung eines Spielers geworfen, was den FCC insgesamt 9.500 Euro kostet.

Weitere 1.960 Euro soll Jena zahlen, weil beim Spiel gegen den Karlsruher SC am 9. Februar 2019 mehrmals Pyrotechnik gezündet wurde. Rauchschwaden sorgten in der 75. Spielminute dafür, dass sich die Fortsetzung des bereits unterbrochenen Spiels um eine halbe Minute verzögerte. 

Rechtsstreit mit dem DFB

Endgültig ist die Entscheidung des DFB-Bundesgerichts aber noch nicht, der FCC kann erneut Einspruch einlegen und damit eine Verhandlung vor dem Ständigen Schiedsgericht beantragen. Es wäre die letzte Instanz auf DFB-Ebene, danach würde ein ordentliches Gericht folgen. Diesen Weg ist der Klub aufgrund vergangener Urteile bereits gegangen. Der Termin für die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt ist der 30. April 2020. In der Strafentabelle belegen die Thüringer mit 20.575 Euro in dieser Saison derzeit den 7. Platz.

   
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