Bericht: DFB lehnt Wiederholungsspiel ab – Urteil naht

Die am Montagabend abgebrochene Pokalpartie zwischen dem VfL Osnabrück und RB Leipzig wird wohl nicht neu angesetzt. Dies berichtet die "Bild". Bis heute Mittag müssen beide Vereine Stellung zum Abbruch nehmen, danach kann mit einem schnellen Urteil gerechnet werden.

Schiedsrichter sollen geschützt werden

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat die von RB Leipzig angebotene Wiederholung der am Montagabend abgebrochenen Partie zwischen Osnabrück und Leipzig nach Angaben der "Bild" abgelehnt. Grund dafür soll der Schutz der Unparteiischen sein. Der DFB befürchtet offenbar, dass seine Schiedsrichter bei der Neuansetzung eines aufgrund eines Feuerzeug-Wurfs abgebrochenes Spiels unter Umständen "zum Abschuss freigegeben" werden können. Noch am Dienstag sprach sich RB-Cheftrainer und Sportdirektor Ralf Rangnick mit Nachdruck für ein Wiederholungsspiel aus, da man nicht am grünen Tisch in die zweite Runde einziehen wolle. Doch genau dies wird nun sehr wahrscheinlich der Fall werden.

Verantwortung liegt beim VfL

Bis heute Mittag um 14 Uhr müssen beide Vereine eine Stellungnahme beim DFB abgeben, danach entscheidet der Kontrollausschuss. Da bereits am Freitagabend die zweite DFB-Pokalrunde ausgelost werden soll, kann mit einem schnellen Urteil gerechnet werden. Die Sachlage ist dabei eindeutig. In der DFB- Rechts- und Verfahrensordnung heißt es unter Paragraph 18, Punkt 4: "Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein oder beide Vereine ein Verschulden an dem Spielabbruch, ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2-Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0-Toren für gewonnen zu werten.” Wie auch VfL-Präsident Dr. Hermann Queckenstedt am Mittwoch einräumen musste, liege die Verantwortung zum Schutz der Spieler und des Schiedsrichter-Teams beim VfL. Auch deshalb hat er "begrenzte Erwartungen", was ein Wiederholungsspiel angeht.

VfL droht drastische Strafe

Liegt das Urteil des DFB vor, können beiden Vereine innerhalb von 24 Stunden Einspruch einlegen. In diesem Fall würde es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht kommen, ansonsten ist das Urteil rechtskräftig und die für Freitagabend angesetzte Pokal-Auslosung kann wie vom DFB gewünscht planmäßig durchgeführt werden. Zum Alltag zurückkehren können die Lila-Weißen nach dem Urteil zur Spielwertung allerdings noch nicht: Sie erwartet noch eine drastische Geldstrafe (maximal 100.000 Euro) und unter Umständen auch ein Geisterspiel bzw. eine Partie unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit.

 

   

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